AK will Strafzinsen auf Girokonten verhindern

Die Arbeiterkammer (AK) fordert eine gesetzliche Regelung bzw. eine Schutzbestimmung gegen Strafzinsen auf Girokonten. Denn das Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) aus dem Jahr 2009, das Sparprodukte in Österreich vor Null- oder Negativzinsen schützt, gelte nicht für Gehalts-, Pensions- und andere Girokonten.

AK: Noch keine Versuche der Banken, Negativzinsen einzuführen

Eine Regelung soll Bankkundinnen und -kunden daher davor bewahren, von Negativzinsen auf ihre Einlagen auf dem Girokonto überrascht zu werden, berichtete „Der Standard“ (Montag-Ausgabe). Derzeit nehme die AK zwar noch keine Versuche der Banken wahr, Negativzinsen auf Girokonten einzuführen. Die Kammer würde aber mit Musterverfahren dagegen vorgehen, um rechtliche Klarheit zu schaffen, sollten die Banken damit beginnen, zitierte die Zeitung AK-Konsumentenschützer Christian Prantner.

Derzeit stützen sich die Kreditinstitute aber eher auf Gebühren, um ihre Einnahmen zu erhöhen. Die AK sieht dabei vor allem Verteuerungen bei Dienstleistungen am Bankschalter. „Die einzelne Einzahlung aufs eigene Konto kann bis zu 3,90 Euro kosten, eine auf ein Fremdkonto bis zu 9,90 Euro“, so Prantner zum „Standard“.

AK: Überziehungszinsen im Schnitt bei zehn Prozent

Neun von zehn Österreicherinnen und Österreichern nehmen laut dem Vergleichsportal Durchblicker.at regelmäßig die teuerste aller Kreditformen in Anspruch und überziehen ihr Konto. Im Schnitt fallen dafür laut AK zehn Prozent Zinsen an.

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