EGMR: Spanien darf von Melilla nach Marokko abschieben

Spanien darf nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in seiner Exklave Melilla Migranten bei Grenzübertritt umgehend nach Marokko zurückweisen. Dieses Vorgehen verstoße nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, teilte die Große Kammer des Gerichtshofs heute in Straßburg mit. Sie widersprach damit einem Urteil aus dem Jahr 2017.

Darin hatte der EGMR entschieden, dass die „Push-backs“ bzw. Kollektivausweisungen gegen die Konvention verstoßen. Die spanische Regierung hatte danach beantragt, dass der Fall an die Große Kammer des Gerichtshofs weitergeleitet wird.

Die Beschwerde gegen Spanien hatten zwei Männer aus Mali und der Elfenbeinküste im Februar 2015 beim EGMR eingereicht. Sie hatten den Gerichtsunterlagen zufolge im August 2014 Stunden auf dem Grenzzaun verbracht. Sie wurden dann von der spanischen Guardia Civil festgenommen und ohne Verfahren nach Marokko gebracht und dort den marokkanischen Grenzbeamten übergeben. Die Beschwerde wurde vom European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) unterstützt.