Keine Entschädigung für Österreicher nach VW-Skandal

Der von Volkswagen angebotene Vergleich für Kunden und Kundinnen, die vom Dieselskandal betroffen sind und sich einer Musterklage angeschlossen haben, gilt nicht für Personen, die beim Autokauf außerhalb Deutschlands gewohnt haben.

Sohin bekommen auch die rund 1.100 Österreicher und Österreicherinnen sowie Südtiroler und Südtirolerinnen, die bei der deutschen Klage dabei sind, kein Geld. Das bestätigte VW der APA heute.

„Ja, das können wir bestätigen“, hieß es von der Porsche Holding mit Sitz in Salzburg. Was die österreichischen Kunden und Kundinnen, deren Autoabgaswerte manipuliert wurden, jetzt tun können? „Leider können wir aber keine Empfehlung abgeben für Kunden, die sich einem deutschen Verfahren angeschlossen haben.“

Für Verbraucherschützer Kolba eine „Frechheit“

Verbraucherschützer Peter Kolba findet es zwar eine „Frechheit“, dass österreichische Betroffene nicht in den Genuss der deutschen Einmalentschädigung kommen. Er würde aber wie auch deutsche Verbraucherschützer ohnehin davon abraten. Für die Betroffenen schaue vermutlich mehr Geld heraus, wenn sie weiter den Klagsweg beschreiten, außerdem gehe die Einmalentschädigung wohl damit einher, dass sich die Autohalter verpflichten müssen, rechtlich nichts mehr gegen VW zu unternehmen.

„Ich bin überzeugt, dass da eine Geheimhaltungsklausel mit entsprechender Konventionalstrafe drin ist“, so Kolba, Obmann des Verbraucherschutzvereins (VSV). Diejenigen Konsumenten und Konsumentinnen, die sich ab Ende März, wenn die VW-Plattform freigeschaltet sein soll, für den außergerichtlichen Vergleich anmelden, „werden noch einmal erschrecken“, ist Kolba überzeugt.

VW bietet deutschen Kunden Entschädigung an

Vorige Woche, viereinhalb Jahre nach Auffliegen des Dieselskandals, waren die Vergleichsverhandlungen von VW mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) geplatzt. Der deutsche Autokonzern bietet nun Hunderttausenden deutschen Kunden eine Entschädigung an. Je nach Fahrzeug und Fahrzeugalter sollen die Deutschen, für die der vzbv eine Musterfeststellungsklage führt, zwischen 1.350 und 6.275 Euro bekommen.

Vzbv-Chef Klaus Müller bezeichnete das VW-Vergleichsangebot als neuerlichen Kundenbetrug, er will weiter vor dem Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig für eine Verbraucherlösung kämpfen. Die deutschen Verbraucherschützer wollen dort feststellen lassen, dass VW Dieselkäufer „vorsätzlich und sittenwidrig“ geschädigt habe und deshalb Schadenersatz zahlen müsse.

Kolba empfiehlt Hartnäckigkeit

Auf die deutsche Justiz setzt auch Kolba. Die Österreicher und Österreicherinnen, die sich der deutschen Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, sollten auf jeden Fall dabeibleiben. „Solange ich da angemeldet bin und die auch geführt wird, kann mein Anspruch nicht verjähren“, sagte der Jurist.

Sollte der vzbv die Klage doch zurückziehen und sich doch noch mit VW einigen, ist es mit dem Verjährungsstopp aus. „Dann muss ich innerhalb von drei Monaten klagen.“ Wer das tun will, kann sich von Kolbas Verein VSV unterstützen lassen.

„Wir haben bereits einen Prozessfinanzierer, der Einzelklagen finanzieren wird.“ Der Prozessfinanzierer verlangt für die Klage nichts, im Erfolgsfall bekommt er einen Teil des erstrittenen Geldes. Wie hoch die Quote ist, wird noch verhandelt, so Kolba. Weitere Voraussetzung: Die betroffenen Autohalter müssen für 30 Euro im Jahr VSV-Mitglied werden.