ÖGK durch türkis-blaue Beschlüsse mit 744 Mio. Euro belastet

Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) ist durch gesetzliche Beschlüsse der türkis-blauen Regierung mit insgesamt 744 Millionen Euro für den Zeitraum 2019 bis 2024 belastet worden. Diese Rechnung legten die Arbeitnehmervertreter in der Sozialversicherung heute vor.

Den größten Posten der 744 Mio. Euro mache mit knapp 500 Mio. Euro der Pauschalbetrag aus, den die AUVA der ÖGK für vorab bezahlte Arbeitsunfälle leistet, so die Kovorsitzende im Dachverband, ÖGB-Sekretärin Ingrid Reischl, und der Arbeitnehmerobmann in der ÖGK, Andreas Huss, in einem Hintergrundgespräch.

Wegen der Beitragssenkung der AUVA wird dieser ab 2023 gestrichen. Der Steuerzuschuss des Bundes an die Krankenversicherung wurde heuer um 30 Millionen gekürzt – das summiert sich auf 174 Millionen. Die niedrigere Dotierung für die Gesundheitsförderung macht 3,7 Millionen aus.

Millionen für Privatklinken

Die höheren Zahlungen für die Privatkrankenanstaltenfonds (PRIKRAF), insbesondere wegen der Aufnahme der Privatklinik Währing, summieren sich auf 65 Millionen und ein höherer Pflegekostenzuschuss für nicht im PRIKRAF befindliche Privatspitäler auf 2,3 Millionen. Dazu kommen noch Belastungen für die AUVA durch die Senkung des Unfallversicherungsbeitrages von mehr als 600 Millionen Euro.

Dass mit den errechneten 744 Millionen für die gesetzlichen Beschlüsse fast eine Milliarde auf die erwarteten 1,7 Milliarden Defizit der ÖGK bis 2024 fehlen, wurde unter anderem damit begründet, dass man die Gebarungsvorschau aufgrund der Rechnungslegungsvorschriften „mit kaufmännischer Vorsicht“ erstellt habe. So wie in den vergangenen Jahren sei zu erwarten, dass das tatsächliche Ergebnis dann etwas besser ausfallen werde.

Arbeitnehmervertreter fürchten Selbstbehalte

Die Arbeitnehmervertreter fordern auch eine ASVG-Änderung zur Verhinderung von Selbstbehalten beim Arztbesuch. Paragraf 31 im ASVG legt fest, dass der Dachverband jährlich eine Verordnung zu erlassen hat, ob ein Kostenbeitrag beim Arztbesuch zu entrichten ist. Angesichts der prognostizierten Defizite der ÖGK hält Reischl die Gefahr, dass nun doch Selbstbehalte eingeführt werden, für „sehr hoch“, auch wenn der Sozialminister das genehmigen müsste und das laut Regierungsprogramm nicht vorgesehen ist.

Um das Defizit in den Griff zu bekommen und gleiche Leistungen für alle Versicherten zu ermöglichen, fordern die Arbeitnehmervertreter und Arbeitnehmervertreterinnen einen Risiko-Strukturausgleich auch mit den Trägern für Beamte und Selbstständige. Da dies aber relativ kompliziert und nur mit wissenschaftlicher Unterstützung möglich sei und deshalb länger dauert, schlägt Reischl eine schrittweise Anhebung der fiktiven Dienstgeberbeitrag des Bundes für krankenversicherte Pensionisten vor.

Für ASVG-Versicherte schießt der Bund für jeden Euro Pensionsbeitrag 0,78 Euro zu, für Bauern hingegen 2,87 Euro. Würde man den Hebesatz für ASVG-Versicherte auf dieses Niveau anheben, würde das den Bund 3,5 Milliarden Euro kosten. Reischl wünscht sich diese Anhebung allerdings schrittweise und nur so lange, bis der Strukturausgleich steht.