Haftbefehl für Rapper Gzuz unter Auflagen außer Vollzug

Gangster-Rapper Gzuz (31), Mitglied der Hamburger Hip-Hop-Gruppe 187 Strassenbande, hat wieder Ärger mit der Justiz. Das Amtsgericht Hamburg erließ gestern Haftbefehl gegen ihn, nachdem er nicht zu seiner Gerichtsverhandlung erschienen war. Wenn er Auflagen erfüllt, droht dem Musiker aber nach Angaben eines Gerichtssprechers nicht, bis zum neuen Verhandlungstermin in U-Haft bleiben zu müssen.

Der Hamburger Gangster-Rapper Gzuz
APA/Herbert P. Oczeret

Die Polizei hatte den Angeklagten zunächst in keiner seiner beiden Wohnungen in der Hansestadt und einem Vorort von Hamburg angetroffen. Als Gzuz gegen Mittag doch im Gerichtsgebäude auftauchte, nahmen ihn Polizeibeamte fest. Nach Angaben eines Gerichtssprechers wurde der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt. Voraussetzung sei jedoch, dass der Rapper als Kaution 100.000 Euro hinterlege und sich dann dreimal pro Woche bei der Polizei melde. Bis das Geld eingegangen sei, bleibe Gzuz in Untersuchungshaft, sagte der Sprecher.

Strafrechtlich kein unbeschriebenes Blatt

Der 31-Jährige ist bereits mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten, unter anderem wegen Körperverletzung, Sachbeschädigung und Beleidigung. Im aktuellen Fall wirft ihm die Staatsanwaltschaft Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz, das Sprengstoff- und das Waffengesetz vor. Bei einer Hausdurchsuchung im April 2018 wurden in seiner Wohnung 17 Gramm Marihuana, 2,5 Gramm Crystal Meth und Böller gefunden.

Zu Silvester 2018 soll er außerdem mehrfach eine Schreckschusspistole abgefeuert haben, obwohl ihm seit August 2018 das Führen von Waffen aller Art untersagt ist. Die Polizei hatte ermittelt, nachdem der Rapper Videos ins Internet gestellt hatte.