EuGH stärkt Passagierrechte bei Annullierung von Teilflügen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Entschädigungsrechte von Verbrauchern bei der Annullierung von Teilflügen gestärkt. Bei mehrteiligen Flügen ist laut Urteil immer der Abflugsort für Ausgleichszahlungen relevant.

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