Greenpeace-Klimaklage landete vor VfGH

Zum Abschluss ihrer Klimaklage-Kampagne hat die Umweltschutzorganisation Greenpeace heute die Individualanträge beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingebracht. Rechtsanwältin Michaela Krömer übergab stellvertretend für die Klägerinnen und Kläger die Anträge, die ein Ende der steuerlich „unfairen Bevorteilung“ des klimaschädlichen Flugverkehrs gegenüber der Bahn fordern.

„Idealfall ist, dass dem Antrag stattgegeben wird, zweiter Idealfall ist, dass die Sache an den EuGH weitergeben wird“, so Krömer. Wird den Anträgen stattgegeben, hebt der VfGH die entsprechenden Gesetzesstellen direkt auf oder setzt dem Gesetzgeber eine Reparaturfrist.

Anfang Dezember wurde zur Unterstützung der Klimaklage aufgerufen, mit der ein Ende der steuerrechtlichen „Bevorzugung des klimaschädlichen Flugverkehrs gegenüber der Bahn“ herbeigeführt werden soll. Kerosinsteuerbefreiung auf innerstaatliche Flüge und Umsatzsteuerbefreiung von internationalen Flügen wären mit ein Grund, dass Flüge gegenüber der Bahn niedrigere Preise anbieten können, und Bahnfahren sei 31-mal klimafreundlicher als ein vergleichbarer Flug, hieß es von Greenpeace.

AUA hält Vergleich für zu kurz gegriffen

Die AUA nannte in einem Statement gegenüber der APA den Vergleich von Steuersätzen als zu kurz gegriffen, da die „Luftfahrt für sämtliche Infrastruktur- und Sicherheitskosten selbst aufkommt, die bei anderen Verkehrssektoren großteils durch Steuergelder subventioniert werden“. Höhere Kosten, etwa durch den Bau der dritten Piste auf dem Flughafen Wien, würden sich in der Regel auch auf die Gebühren für die Fluglinien auswirken.

Die Lufthansa-Tochter verwies zudem auf „externe Kosten“ für Lärm und CO2-Ausstoß in Form lärmabhängiger Start- und Landeentgelte für Flugzeuge, dem europäischen Emissionshandel (EU-ETS) und künftig auch CORSIA, dem ICAO-Emissionskompensationssystem – Kosten im mehrstelligen Millionenbereich seien die Folge.