VfGH entscheidet über „Ibiza“-U-Ausschuss

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) startet heute in seine März-Session. Erstmals unter dem Vorsitz von Christoph Grabenwarter als VfGH-Präsident ist die Entscheidung über den Untersuchungsgegenstand des „Ibiza“-U-Ausschusses das zentrale Thema. Auf der Tagesordnung steht auch die Abschaffung des Karfreitag-Feiertags für Protestanten und Altkatholiken. Die Session dauert bis 14. März.

Frage, wer über Prüfauftrag entscheidet

Der U-Ausschuss „betreffend mutmaßliche Käuflichkeit der türkis-blauen Bundesregierung (Ibiza-Untersuchungsausschuss)“ war von SPÖ und NEOS auf den Weg gebracht worden. Allerdings hatten ÖVP und Grüne mit ihrer Mehrheit im Geschäftsordnungsausschuss den Untersuchungsgegenstand zusammengestrichen, da sie der Meinung waren, dass der vorgelegte Text zu unbestimmt sei.

Rot und NEOS fechten das vor dem VfGH an. Sie machen unter anderem geltend, der Geschäftsordnungsausschuss habe seine gesetzlichen Zuständigkeiten überschritten; es handle sich bei dem von ihnen im Verlangen formulierten Untersuchungsgegenstand um einen „bestimmten abgeschlossenen Vorgang“ im Sinne der Verfassung, und der Untersuchungsgegenstand werde gegen den Willen der Minderheit abgeändert.

Neue Karfreitag-Regelung auf Prüfstand

Die Abschaffung des Karfreitags als gesetzlicher Feiertag für Angehörige der evangelischen Kirchen AB und HB, der Altkatholiken und der Methodisten ist das zweite große Thema der Session. Beschlossen worden war das unter der ÖVP-FPÖ-Koalition, nachdem der EuGH eine unzulässige Diskriminierung anderer Arbeitnehmer geortet hatte.

In der Abschaffung (als Ersatz gibt es nun für alle einen „persönlichen Feiertag“, für den aber ein Urlaubstag konsumiert werden muss) sehen die betroffenen Religionsgemeinschaften eine Verletzung der Religionsfreiheit und des Gleichheitsgrundsatzes.

Beschwerde gegen Religionsbezeichung

Aufgrund einer Beschwerde der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) befasst sich der VfGH zudem mit der Religionsbezeichnung in Schulzeugnissen. Für IGGÖ-Angehörige ist vom Bildungsministerium nämlich seit dem Vorjahr die Kurzbezeichnung „islam (IGGÖ)“ vorgesehen (im Semesterzeugnis 2019 war sogar nur „IGGÖ“ verwendet worden), während bei Schiiten der Zusatz „SCHIA“ und bei Aleviten die Bezeichnung „ALEVI“ verwendet wird.

Die IGGÖ und eine Schülerin, die sich „ohne Einschränkung“ zum Islam bekennt, sind damit nicht einverstanden. Sie behaupten, dass diese Regeln sowohl gegen das Islamgesetz 2015 als auch gegen die Religionsfreiheit verstoßen.