VW und Verbraucherschützer erzielen doch Dieselvergleich

Nach ihren zunächst gescheiterten Gesprächen haben Volkswagen und deutsche Verbraucherschützer jetzt doch einen Vergleich zur Entschädigung von Dieselkunden in einer Größenordnung von 830 Mio. Euro erzielt. Bei ihren Güteverhandlungen am Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig einigten sich beide Seiten auf eine „umfassende Vereinbarung“, wie das Gericht heute mitteilte.

Laut den Angaben sollen rund 260.000 VW-Dieselkunden aus der Musterklage je nach Modell und Alter ihres Autos Entschädigungen zwischen 1.350 und 6.257 Euro erhalten. Im Schnitt sollen laut Einigung rund 15 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises ausgezahlt werden.

Einzelklage möglich

Vertreter von VW und des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv) hatten mehrere Tage lang unter der Vermittlung des OLG-Präsidenten und früheren Staatssekretärs im niedersächsischen Justizministerium, Wolfgang Scheibel, nach einer Lösung gesucht. Zuvor hatte es Streit und harsche gegenseitige Vorwürfe gegeben. Laut vzbw können Kunden, die das Angebot nicht annehmen, bis mindestens Oktober Einzelklage erheben.

Die Verbraucherschützer bezeichneten den Vergleich als nicht großzügig, aber akzeptabel. Das Ergebnis sei in den Verhandlungen das „maximal Erreichbare“ gewesen.

Erste Lösung geplatzt

Am OLG liegt bereits die Musterfeststellungsklage gegen VW wegen zu hoher Abgaswerte von Dieselfahrzeugen. VW und vzbv hatten ihre zunächst außergerichtlich geführten Beratungen über einen Vergleich für die mehr als 400.000 Kundinnen und Kunden abgebrochen und einander dafür die Schuld gegeben. Sie schoben einander vor allem die Verantwortung dafür zu, den Zeitdruck durch Ultimaten erhöht zu haben – am Ende platzte die eigentlich schon angepeilte Lösung.

VW beschloss daraufhin, den Kunden selbst ein Angebot mit einer Gesamtsumme von rund 830 Millionen Euro zu machen. Die Verbraucherschützer äußerten jedoch Zweifel daran, dass VW jedem einzelnen Kunden beim angebotenen „Direktvergleich“ eine Zahlung nach eindeutig nachvollziehbaren Kriterien gewähren werde.

VW-Chefjustiziar Manfred Döss sagte der dpa, die Abwicklung werde selbstverständlich „transparent gestaltet“ und unabhängig kontrolliert. Es gehe dem Unternehmen darum, nun endlich „Frieden mit den Kunden zu machen“.

Der Konflikt um den Abbruch der bilateralen Verhandlungen hatte sich an der Höhe von Honoraren für Anwälte des vzbv entzündet. VW störte sich daran, dass eine pauschale Forderung von 50 Millionen Euro Vergütung nicht näher begründet worden sei.