Parteifinanzen: ÖVP bezahlte und reichte Berufung ein

Die ÖVP hat ihre 800.000-Euro-Geldbuße wegen Überschreitung der Wahlkampfkostengrenze bezahlt. Gegen die Strafe wegen eines Seegrundstücks am Mondsee hat die Partei aber berufen. Das Seegrundstück am Mondsee hatte die oberösterreichische Landesimmobiliengesellschaft der Jungen Volkspartei (JVP) für zehn Euro im Jahr überlassen. Wert war es aber deutlich mehr, weshalb der Senat die ÖVP verurteilte, eine unzulässige Parteispende des Landes Oberösterreich angenommen zu haben.

Die Geldbuße wurde mit 70.000 Euro festgesetzt. Seit 1. Jänner 2019 bezahlt die JVP Oberösterreich einen Pachtzins in Höhe von 77.159 Euro (zuzüglich Umsatzsteuer und wertgesichert) für das Grundstück. Das entspricht 5,50 Euro pro Quadratmeter, wobei laut Gutachter aber auch 7,50 Euro möglich gewesen wären.

Gericht muss entscheiden

Gegen den Strafbescheid des Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senats (UPTS) hat die ÖVP Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingebracht, wie die Partei auf APA-Anfrage sagte. Der aus den 1960er Jahren stammende Vertrag stelle keine unzulässige Parteispende dar, und die JVP Oberösterreich habe sich daran nicht bereichert. Außerdem stehe dem Vertrag eine Gegenleistung zum Zwecke der Erholung der Jugend gegenüber. Über die Berufung der ÖVP muss nun das Bundesverwaltungsgericht entscheiden.

SPÖ prüft Berufung

Nicht berufen hat die ÖVP gegen eine weitere Strafe von 10.000 Euro wegen Annahme unzulässiger Parteispenden zweier Tiroler Bergbahnunternehmen. Auch hier habe man die Strafe bezahlt.

Die SPÖ lässt offen, ob sie gegen die 30.000-Euro-Strafe wegen zu hoher Wahlkampfkosten in Berufung geht. Wie ein Sprecher auf APA-Anfrage sagte, werde die weitere Vorgehensweise mit dem Anwalt der Partei geprüft.