EuGH-Generalanwältin: Ungarns Unigesetz rechtswidrig

Ungarn droht im Streit über sein Hochschulgesetz eine Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Das 2017 geänderte Gesetz, das sich gegen die vom liberalen US-Milliardär George Soros gegründete Budapester Central European University (CEU) richtet, verstößt aus Sicht der EuGH-Generalanwältin gegen EU-Recht.

Der Klage der EU-Kommission dagegen soll stattgegeben werden, empfahl Generalanwältin Juliane Kokott heute. Ein Urteil der obersten EU-Richter wird in einigen Wochen erwartet (Rechtssache C-66/18). Oft folgt der EuGH der Einschätzung der Generalanwaltschaft.

CEU zog nach Wien

Der Fall ist politisch brisant. Kritiker und Kritikerinnen unterstellten der Regierung unter Ministerpräsident Viktor Orban, mit dem Gesetz die CEU aus Ungarn vertreiben zu wollen. Der aus Ungarn stammende liberale Financier Soros, der weltweit zahlreiche NGOs und Einrichtungen unterstützt, wird von der rechtsnationalen ungarischen Regierung seit Jahren als „Staatsfeind Nummer eins“ behandelt. Die Hochschule verkündete Ende 2018 den Umzug der in den USA akkreditierten Programme von Budapest nach Wien.

Das ungarische Gesetz schrieb vor, dass ausländische Universitäten auch im Heimatland einen Standort haben müssen und der Betrieb von Ungarn vertraglich mit dem Heimatland vereinbart werden muss. Aus Sicht von Generalanwältin Kokott verstoßen die Vorschriften gegen EU-Grundrechte.

Das Gesetz schränke die Freiheit zur Gründung und zum Betrieb von Lehranstalten und die Wissenschaftsfreiheit ein. Auch die Niederlassungsfreiheit werde beschränkt. Zudem verletze Ungarn internationale Vereinbarungen im GATS-Abkommen, die ebenfalls Teil des EU-Rechts seien.