Grundbotschaft an die Schüler laut dem Minister: „Macht euch keine Sorgen.“ Außergewöhnliche Situationen würden außergewöhnliche Maßnahmen erfordern. „Ihr werdet den Lernstoff im richtigen Tempo lernen, wir werden auf eine faire Leistungsbeurteilung achten.“ In Richtung der älteren Schüler meinte er: „Nutzt die Zeit. Meidet große Menschenansammlungen, Discos, Partys.“ Die Maßnahmen – ab Montag wird der Unterricht an den Oberstufen eingestellt, ab Mittwoch der Rest – gelten vorerst bis Ostern – der Ostersonntag ist der 12. April.
Wie wird der reduzierte Schulbetrieb organisiert?
Volksschulen, AHS-Unterstufen und Neue Mittelschulen (NMS) sind angehalten, einheitliche Übungshefte pro Klasse zu erstellen und mitzugeben. Die Inhalte werden schulautonom festgelegt. An den Oberstufen ist die Regelung ähnlich – Schulen bleiben zudem weiter geöffnet, etwa für Schüler, die sich in der Bibliothek Material organisieren müssen. In den Schulen wird zudem eine Art Journaldienst eingerichtet – dessen Organisation ist Aufgabe der Schulen.
Wird in der unterrichtsfreien Zeit neuer Stoff durchgenommen?
Nein, grundsätzlich nicht. Die Schüler sollen Übungs- und Wiederholungsaufgaben erhalten. Möglich sind aber „vorbereitende Maßnahmen“ für neue Stoffgebiete – Schüler können also aufgetragen bekommen, sich neue Kapitel in ihren Lehrbüchern durchzulesen oder Bücher zu lesen. Diese Themen müssen allerdings nach der Wiederaufnahme des regulären Betriebs nochmals im Unterricht behandelt werden.
Werden die Übungs- und Wiederholungsaufgaben benotet?
Nicht im klassischen Sinn. Allerdings kann die Bearbeitung in die Beurteilung der Mitarbeit einfließen.
Wie soll das E-Learning ablaufen?
Übungsmaterialien gibt es neben den digitalen Angeboten der Schulbuchverlage auf der Eduthek des Ministeriums. Die derzeit rund 2.600 zur Verfügung stehenden Lerninhalte werden derzeit laufend erweitert. In der Eduthek zu finden sind für jede Bildungsstufe vorbereitete Mappen. „Darin gibt es jeweils eine weitere Unterteilung in die Hauptgegenstände und Schulstufen“, heißt es auf der Eduthek-Seite.
Müssen Schularbeiten nachgeholt werden?
Nicht unbedingt. Für die Anzahl der Schularbeiten ist je nach Schulstufe meist nur eine gewisse Bandbreite vorgegeben. So sind etwa für Deutsch und Fremdsprachen in der sechsten Klasse (Oberstufe) „zwei bis vier“ Schularbeiten vorgesehen und für Mathematik „drei bis fünf“, wovon pro Semester mindestens eine stattfinden muss.
Entfällt daher eine von zwei oder drei vorgesehenen Schularbeiten im zweiten Semester, ist ein Nachholen nicht unbedingt nötig. War ohnehin nur eine vorgesehen, ist es – mit Ausnahme der Maturaklassen – eher unwahrscheinlich, dass diese schon vor Ostern angesetzt war. War das doch der Fall, müsste sie nachgeholt werden.
Wird die Zentralmatura verschoben?
„Es ginge sich jetzt noch aus, wenn die Maßnahmen nicht zu lange dauern“, meinte der Minister. Ansonsten sei eine Verschiebung nach hinten natürlich naheliegend. „Es kommt darauf an, wie die Maßnahmen an den Schulen greifen“, so Ministeriumsgeneralsekretär Martin Netzer. Die Lehrer würden einen speziellen Fokus auf die Maturanten legen – dabei komme es entgegen, dass in den Maturaklassen mittlerweile ohnehin kein neuer Stoff mehr durchgenommen werde.
Werden vorwissenschaftliche Arbeiten beurteilt?
Planmäßig an den Schulen stattfinden sollen die Präsentationen der vorwissenschaftlichen Arbeiten bzw. Diplomarbeiten. Diese sind ebenfalls ein Teil der neuen Reifeprüfung. Die Schüler stellen dabei vor der Maturakommission ihre Arbeiten vor und beantworten eventuell Fragen dazu. „Die Präsentation soll nur in Kleingruppen stattfinden, unter Wahrung der hygienisch relevanten Vorschriften“, so Faßmann.
Wie kommunizieren Schulen mit Eltern bzw. Schülern?
Auf allen Wegen. Infos gibt es an den Volksschulen vor allem über die Mitteilungshefte, Mail-Verteiler der Klassenelternvertreter, Chatgruppen und über Schulwebsites. An den höheren Schulen gibt es zusätzlich Plattformen wie WebUntis, über die schon jetzt etwa die Hausübungen für die einzelnen Klassen abgerufen werden können.
Inwieweit werden Eltern unterstützt?
Arbeitnehmer mit Betreuungspflichten für Kinder unter 14 Jahren können von ihren Arbeitgebern bis zu drei Wochen Sonderbetreuungszeit bekommen. Die Entscheidung darüber trifft der Arbeitgeber. Im Falle einer Freistellung übernimmt der Staat ein Drittel der Lohnkosten in den nächsten Wochen bis Ostern.
Wird auf Lehrer mit Verpflichtungen Rücksicht genommen?
Ja, auf Lehrer mit Betreuungspflichten oder Vorerkrankungen werde Rücksicht genommen, heißt es vonseiten des Ministeriums. Auch dienstrechtlich sehe Faßmann keine Probleme: „Es wird keiner so genau auf die Uhr schauen.“ Er könne sich nicht vorstellen, dass ein Lehrer sagen werde, dass er zu viel eingesetzt werde. „Und es wird kein Dienstvorgesetzter sagen, es ist zu wenig.“
Welche zusätzlichen Angebote gibt es vom ORF?
Das Programm des ORF wird ab Mittwoch stark ausgeweitet. Das Kinderprogramm wird von 6.00 Uhr bis 9.00 Uhr ausgedehnt. Auch in der Freistunde soll es Angebot geben. Unter anderem soll es in regelmäßigen Abständen eine ZIB Zack sowie Sendungen wie „Universum“, „Newton“ und „Science Busters“ geben.
Zur Situation an den Universitäten hat das Bildungsministerium indes einen Fragen-und-Antworten-Katalog veröffentlicht.