Italien und Spanien verbieten Leerverkäufe

Italiens Finanzmarktaufsicht CONSOB hat Leerverkäufe der Aktien von 85 Unternehmen verboten, nachdem die Kurse an der Mailänder Börse um 17 Prozent eingebrochen waren. Zu den betroffenen Firmen zähle UniCredit, Intesa Sanpaolo, ENI und ENEL, teilte CONSOB gestern Abend mit. Der stärkste Kursrückgang in der Mailänder Börsengeschichte wird auf die Coronavirus-Epidemie zurückgeführt.

Auch in Spanien wurden Leerverkäufe von 69 Firmenaktien verboten, um einen Massenverkauf der Wertpapiere dieser Unternehmen zu verhindern. Das Verbot gelte für alle Papier, die gestern mehr als zehn Prozent nachgegeben, und alle illiquiden Aktien, die um mehr als 20 Prozent gefallen seien. Der spanische Börsenindex IBEX gab gestern über 14 Prozent nach, der größte je gemessene Verlust an einem Tag.

Geld verdienen mit fallenden Kursen

Mit Leerverkäufen kann an der Börse auch bei fallenden Kursen Geld verdient werden. Dafür verkauft ein Händler Aktien oder Anleihen, die er sich gegen Gebühr bloß ausleiht, um von fallenden Kursen in der Zukunft zu profitieren. Geht diese Wette auf, macht er einen Gewinn. Steigen die Kurse bis zum vereinbarten Rückgabezeitpunkt jedoch, entsteht dem Händler ein Verlust.

Eine weitere Variante sind ungedeckte Leerverkäufe. Dabei verkaufen Händler Papiere, die sie nicht einmal geliehen haben. Sie müssen nur sicherstellen, dass Aktien zum Verleih angeboten werden. Problematisch wird es, wenn der Markt von einer Flut an Leerverkäufen überschwemmt wird.

Denn dann kann der Aktienkurs allein dadurch auf Talfahrt gehen. Falls nämlich weitere Aktionäre das Vertrauen in ihr Papier verlieren und verkaufen, wird der erhoffte Kursverfall dadurch oft erst ausgelöst – zum Schaden traditioneller Investoren.

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hatte ungedeckte Leerverkäufe am Kassamarkt in Aktien der Erste Group, Raiffeisen International (RBI), Uniqa und Vienna Insurance Group Wiener Städtische (VIG) im Zuge der Finanz- und Wirtschaftskrise ab Ende Oktober 2008 verboten und das befristete Verbot fünf Jahre lang jeweils halbjährlich verlängert – bis mit 1. November 2012 ein EU-weites Verbot für ungedeckte Leerverkäufe von Aktien, Anleihen und Kreditausfallversicherungen (CDS) in Kraft trat.