Zivildiener beim Roten Kreuz
ORF.at/Peter Pfeiffer
Ausmusterung ausgesetzt

Zivil-, Grundwehrdiener sollen länger dienen

Im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus hat die Bundesregierung auf weitere Mittel zurückgegriffen: Sowohl aktuelle Grundwehr- als auch Zivildiener werden verlängert, um zu helfen. Zudem werden Zivildiener der vergangenen fünf Jahre rekrutiert, wie die zuständigen Ministerinnen Klaudia Tanner für das Heer und Elisabeth Köstinger für den Zivildienst (beide ÖVP) am Sonntag bekanntgaben.

Zuvor hatte bereits Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) in der Sondersitzung des Nationalrats am Sonntag die Maßnahmen angekündigt. Die Zivildiener sollen zusätzlich im Sanitäts- und Pflegebereich mobilisiert werden. Wer zurzeit seinen Zivildienst leistet, wird verlängert. Das Entgelt wird dafür um 190 Euro im Monat erhöht. Zudem prüft Köstinger für Mai ein Vorziehen jener Zivildiener, die im Juni oder Juli begonnen hätten. Ausgenommen werden allerdings Maturanten.

Durch die Verlängerung des Zivildiensts wird man imstande sein, 4.500 Personen zu mobilisieren. Dazu kommen eben in erster Linie die Freiwilligen, die sich ab Montag bei der Zivildienstserviceagentur melden können. Sollte das nicht reichen, könnte Köstinger auch Zivildiener aus den vergangenen fünf Jahren verpflichten, hier vor allem ehemalige Zivildiener aus den Bereichen Rettung und Pflege. Bei freiwilliger Meldung gibt es dann auch eine gesetzlich festgelegte Entschädigung, die sich am gegenwärtigen Einkommen bemisst.

Rechtsgrundlage dafür bietet das Zivildienstgesetz. Es sieht die Möglichkeit eines „außerordentlichen Zivildiensts“ (§ 21) für Männer unter 50 vor. Allerdings sucht die Regierung nun erst einmal Freiwillige, so Köstinger. Sie sollen helfen, potenzielle Engpässe im Pflegebereich sowie in der 24-Stunden-Betreuung zu bewältigen.

Ausmusterung ausgesetzt

Auch beim Bundesheer wird die Ausmusterung gestoppt. Betroffen sind jene jungen Männer, die vor der bevorstehenden Ausmusterung Ende März stehen. Laut Wehrgesetz kann „bei außergewöhnlichen Verhältnissen die Entlassung von Wehrpflichtigen vorläufig aufgeschoben werden“. Mit dieser Bestimmung können bis zu 5.000 Wehrpflichtige zu einem längeren Dienst verpflichtet werden.

Mobilisierung von Grundwehr- und Zivildienern

Verteidigungsministerin Klaudia Tanner und Zivildienstministerin Elisabeth Köstinger (beide ÖVP) sprechen über die Mobilisierung von Soldaten, Miliz und Zivildienern aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus.

Es gäbe theoretisch auch noch die Möglichkeit, jene Verordnung, mit der der Wehrdienst derzeit von acht auf sechs Monate verkürzt ist, aufzuheben und so die Ausmusterung für jene auszusetzen, die Ende März abgerüstet hätten.

Derzeit befinden sich rund 8.000 Grundwehrdiener beim Heer, diese sind allerdings in ganz unterschiedlichen Ausbildungsphasen. Die Maßnahmen würden somit nicht alle betreffen.

Teilmobilisierung der Miliz

Zusätzlich soll auch die Miliz bei der Krisenbewältigung helfen. Hier ist eine Teilmobilisierung von einigen Einheiten geplant. Sie sollen in unterschiedlichen Bereichen eingesetzt werden. Im Einsatz sind auch die Heeressportler, die ja keine Sportveranstaltungen mehr haben. Sie helfen beim Schlichten in Supermärkten.

Grafik zum Verlauf des Coronavirus und eingeschränkten Sozialkontakten
Grafik: APA/ORF.at; Quelle: TU Wien/dwh

Bei der Einberufung der Miliz würde eine Mobilmachung angeordnet werden. Diese läuft nach einem bestimmten Plan. Es kann dabei sehr individuell einberufen werden, etwa Soldaten nur aus bestimmen Bundesländern oder aus bestimmten Berufsgruppen. Die Einberufung wird über die Medien verlautbart, Einberufungsbefehle werden ausgestellt. Tanner geht davon aus, dass insgesamt 3.200 Soldaten zum Einsatz kommen werden.

Das sind in erster Linie Grundwehrdiener und Berufssoldaten. Wie viele Kräfte von der Miliz gebraucht werden, werde noch geprüft, sagte die Ressortchefin. Jeder werde vorab informiert. Bis es zum Einsatz komme, werde es dauern. Beide Ministerinnen ersuchten um Verständnis der Betroffenen, machten auch klar, dass Personen, die in systemrelevanten Berufen tätig sind, nicht einberufen werden.