Entschädigungen: Opposition pocht auf Epidemiegesetz

SPÖ, FPÖ und NEOS haben heute in einer gemeinsamen Presseaussendung auf den Weiterbestand des Epidemiegesetzes gepocht. Konkret fordern sie, „dass das Epidemiegesetz mit dem garantierten Ersatz vom Verdienstentgang für Ein-Personen-Unternehmen und Betriebe mit bis zu 25 Mitarbeitern in Kraft bleibt“.

Christoph Matznetter (SPÖ), Sepp Schellhorn (NEOS) und der Finanzsprecher der FPÖ, Hubert Fuchs, halten dazu gemeinsam fest: „Das wäre das einzige Aktivum, das die kleinen Betriebe und Selbstständigen in der aktuellen Krise haben; dieses Sicherheitsnetz hat die Regierung zehntausenden Betrieben mit hunderttausenden Mitarbeitern weggezogen.“

Anträge abgelehnt

Denn mit dem Covid-19-Fondsgesetz werde die Geltung des Epidemiegesetzes (§ 32, Abs. 4) für die aktuelle Krise außer Kraft gesetzt. Darin heiße es: „Für selbstständig erwerbstätige Personen und Unternehmungen ist die Entschädigung nach dem vergleichbaren fortgeschriebenen wirtschaftlichen Einkommen zu bemessen.“

Die Oppositionsparteien hätten deswegen zum aktuellen Regierungsantrag Abänderungsanträge gestellt und gegenseitig unterstützt, wonach weiterhin ein Rechtsanspruch auf Entschädigung für die Betriebe bestehen soll. „Die Regierungsparteien haben diese Anträge heute jedoch abgelehnt“, kritisieren die drei Oppositionsparteien unisono.