Antrag auf Kurzarbeit ab morgen möglich

Die Bundesregierung hat im Kampf gegen die Coronavirus-Krise einen vier Milliarden schweren Krisenfonds aufgesetzt. Daraus werden 400 Millionen Euro für ein neues Modell der Kurzarbeit angewendet.

Kurzarbeit steht allen Betrieben offen, unabhängig von ihrer Größe oder ihrer Branche. Der Antrag auf Kurzarbeit kann ab morgen gestellt werden. Ab Abschluss der Gespräche auf betrieblicher Ebene (Vorliegen einer unterschriftsreifen Betriebsvereinbarung/Einzelvereinbarung) ist eine Genehmigung innerhalb von 48 Stunden zu ermöglichen.

Die wöchentliche Arbeitszeit kann über einen längeren Zeitraum auf null Prozent reduziert werden. Im Durchrechnungszeitraum müssen jedoch mindestens zehn Prozent erreicht werden. Zuvor muss der gesamte Urlaub aus früheren Jahren verbraucht werden.

Appell von WKÖ, ÖGB und AMS

Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Arbeitsmarktservice (AMS) appellierten an Arbeitgeber und Arbeitnehmer, bei Bedarf die neue Kurzarbeitsregelung zu nutzen. „Das neue Kurzarbeitszeitmodell ist so attraktiv, dass ich nur an alle appellieren kann, sich das anzuschauen“, so AMS-Chef Johannes Kopf. Er geht jedoch davon aus, dass auch mit dem Modell die Arbeitslosigkeit deutlich steigen wird.

Johannes Kopf, AMS-Chef, zur Kurzarbeit

Der Chef des AMS appellierte, die neue Regelung in Anspruch zu nehmen.

ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian und Wirtschaftskammer-Chef Harald Mahrer betonten unisono die Wichtigkeit der Kurzarbeitszeitregelung. „Wir wollen möglichst viele Beschäftigte in den Betrieben halten“, erklärte Mahrer. Er bitte alle Unternehmer, sich dieses Modell anzuschauen. Und auch Arbeitsministerin Christine Aschbacher (ÖVP) betonte in einer Presseaussendung: „Meine Bitte an alle Unternehmen: Nützen Sie die Corona-Kurzarbeit, wenn es wirtschaftlich irgendwie möglich ist.“