Leere Sessel im Wartezimmer einer Arztpraxis
Getty Images/ Stone RF/Silvia Otte
Ärzteappell

Nicht dringende Praxisbesuche verschieben

Angesichts der Situation mit dem Coronavirus in Österreich empfiehlt die Ärztekammer, nicht dringend notwendige Arztbesuche zu verschieben. Außerdem sollen Patientinnen und Patienten nur mit Voranmeldung in die Praxen kommen. Voraussichtlich ab Mittwoch wird es die Möglichkeit geben, Rezepte auf elektronischem Weg zu erhalten.

Wie auch in den Spitälern sollen in den Ordinationen alle nicht zwingend notwendigen Patientenkontakte vermieden werden, hieß es in einer Empfehlung des Präsidenten der Bundesärztekammer, Thomas Szekeres, die an die Ärztkammern in den Ländern erging.

Patientinnen und Patienten sollen laut der Empfehlung nicht unangemeldet in die Praxen kommen, sondern nur nach telefonischer Abklärung und Terminvereinbarung. Für den Fall, dass bereits seit Längerem ein Termin vereinbart ist, aber keine Dringlichkeit vorliegt, werden die Patientinnen und Patienten ersucht, diesen Termin zu verschieben.

Wenn der Arztbesuch aufgrund seiner Dringlichkeit nicht verschoben werden kann, sollen die Patienten möglichst pünktlich zum vereinbarten Termin kommen. Damit sollen Menschenansammlungen in den Ordinationen verhindert werden.

Notfall- und Akutpatienten versorgt

Die Betreuung von Patientinnen und Patienten mit dringendem Bedarf werde selbstverständlich voll aufrechterhalten, hieß es auch in einer Information der Wiener Ärztekammer, die an Medizinerinnen und Mediziner in der Bundeshauptstadt verschickt wurde. „Versorgen Sie: Notfall- und Akutpatienten“, hieß es.

Aber „Routine-, Kontroll-, Vorsorge- und Nachsorgeuntersuchungen sowie Untersuchungen von (gesunden; Anm.) Schwangeren“ sollten vorläufig unterbleiben und Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen einstweilen verschoben werden. Impfungen können verabreicht werden. Möglichst wenige Beschäftigte in den Arztpraxen sollten Patientenkontakte haben. In Großpraxen sollte das parallele Arbeiten am besten vermieden werden.

Überweisungen von Patientinnen und Patienten an Spitäler sollten nur unter dringenden Bedingungen erfolgen. Bei Überweisungen an Ambulanzen sollte vorher sichergestellt werden, dass diese Einrichtungen geöffnet sind. Sonst werden in der nächsten Zukunft viele Arztkontakte im niedergelassenen Bereich per Telefon, Skype, E-Mail etc. ablaufen.

Elektronisches Rezept voraussichtlich ab Mittwoch

Die Ereignisse rund um Covid-19 beschleunigen offenbar auch den Umstieg auf das elektronische Rezept. „Sozialversicherung und Arztsoftwarehersteller arbeiten mit Hochdruck an einer kurzfristigen Lösung, dass elektronische Rezepte elektronisch von den niedergelassenen Ärzten an die Apotheke übermittelt werden können“, teilte die Wiener Ärztekammer mit. Das werde einerseits über die E-Medikation funktionieren, soll aber auch per E-Mail oder Fax an die Apotheke möglich werden.

Das elektronische Rezept wird es wahrscheinlich ab Mittwoch geben. „Bis dahin können Sie ab Montag, 16. März 2020, nach telefonischem Kontakt mit dem Patienten ein Rezept per Fax oder E-Mail an die betreffende Apotheke schicken“, teilte die Wiener Ärztekammer den niedergelassenen Ärzten mit. Über den Zeitraum der Pandemie hinweg fällt die Bewilligungspflicht für die meisten Arzneimittel (Chefarztpflicht).

„Der Patient oder die Patientin kann die Medikamente dann entweder selbst in der jeweiligen Apotheke abholen oder – das ist die zweite Möglichkeit – eine andere Vertrauensperson damit beauftragen“, sagte Apothekerkammer-Präsidentin Ulrike Mursch-Edlmayr. „Die dritte Möglichkeit ist, dass die Apotheke im Notfall und bei lebenswichtigen Medikamenten diese zum Patienten nach Hause bringt.“ Eine derartige Unterstützung werde von zahlreichen Apotheken angeboten, das genaue Prozedere solle direkt mit der jeweiligen Apotheke abgeklärt werden, riet Mursch-Edlmayr.

Krankmeldung telefonisch möglich

Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) hatte angesichts der CoV-Situation in Österreich bereits am Freitag ein Maßnahmenpaket vorgestellt, das mit Montag in Kraft getreten ist. Darin machte die ÖGK den Weg frei für die telefonische bzw. elektronische Medikamentenverordnung. Für die Abholung in der Apotheke ist nun nicht mehr unbedingt ein Papierrezept erforderlich. Die Übermittlung des Rezepts vom Arzt an die Apotheke kann auch auf anderem Weg erfolgen.

Die Medikamente können in den Apotheken auch an andere Personen, sofern sie den Namen und die Sozialversicherungsnummer der Patientin oder des Patienten kennen, abgegeben werden. Bei Medikamenten kann der Bedarf für drei Monate abgegeben werden, nur bei speziellen Fällen (bei Neueinstellungen) muss eine direkte Kommunikation mit Ärztin bzw. Arzt stattfinden. Krankentransporte sind bis auf Weiteres bewilligungsfrei. Gleiches gilt für Heilbehelfe und Hilfsmittel bis zu einem Gesamtausmaß von 1.500 Euro sowie Röntgen und Schnittbilduntersuchungen. Für die Dauer der Pandemie sind zudem Arbeitsunfähigkeitsmeldungen (AU) telefonisch möglich.

Szekeres: Ärzte sollen sich vor Ansteckung schützen

In einem Brief an alle Ärztinnen und Ärzte rief Bundesärztekammer-Präsident Szekeres indessen alle Kolleginnen und Kollegen auf, sich vor Ansteckung zu schützen. „Bleiben Sie zu Hause, wenn Sie sich krank fühlen. Bleiben Sie zu Hause, wenn Sie Risikofaktoren haben“, verweist der Präsident auf die Schlüsselposition, die die Ärztinnen und Ärzte bei der Bekämpfung des Coronavirus haben.

Von der Idee, Ärzte über 70, die grundsätzlich nicht mehr als Kassenärzte arbeiten können, für Notsituationen zurückzuholen, hält Szekeres nichts. Der Präsident verweist auf Anfrage der APA darauf, dass ältere Ärzte auch zur Risikogruppe gehören. Er kann sich stattdessen eher vorstellen, Studenten vermehrt einzusetzen oder die Grenzen zwischen den verschiedenen Ärztefachgruppen aufzuheben.