Keine Hektik in den Straßen, keine Touristenmassen, kein Drängen in den „Öffis“. Die Ausgangsbeschränkungen der Bundesregierung haben Wien in eine Art Sleep-Modus versetzt. Beliebte Flaniermeilen und Märkte waren wie leergefegt. Ruhig war es – anders als vor dem Wochenende – auch in den Supermärkten.
Ungewöhnlich menschenleer waren – trotz Sonnenscheins und blauen Himmels – auch viele Freizeit- und Touristenhotspots in Wien. Der Haupthof im MuseumsQuartier zeigte sich überhaupt komplett verwaist. Nur vereinzelte Passanten sah man etwa auf Stephansplatz, Graben oder Kohlmarkt. Lediglich ein paar Touristengruppen schienen noch nicht ganz den Ernst der Lage erkannt zu haben – mehr dazu in wien.ORF.at.
Verwaiste Plätze
In der Grazer Innenstadt herrschte Montagmittag kein geschäftiges Treiben, aber menschenleer war es trotz Ausgangsbeschränkungen wegen des Coronavirus nicht ganz. Bei manchen Häusern waren Firmen am Werk – etwa Installateure oder Möbellieferanten – mehr dazu in steiermark.ORF.at. Die Salzburger Innenstadt, wo sich sonst Bewohner und Touristen tummeln, war verwaist. Auch beim Salzburger Hauptbahnhof herrschte während der normalen Stoßzeit gähnende Leere – mehr dazu in salzburg.ORF.at.
Wie die Ausgangsbeschränkung funktioniert
Am Montag war der erste Tag, an dem die von der Bundesregierung verhängte Ausgangsbeschränkung gegolten hat. Viele halten sich an die Regeln.
In Eisenstadt tummelten sich lediglich vor den Supermärkten weiterhin die Menschen, von langen Schlangen an den Kassen war aber – wie in ganz Österreich – kaum mehr die Rede. Nur vereinzelt waren Fußgänger auf den Straßen der burgenländischen Landeshauptstadt anzutreffen. Ganz ähnlich sah es in den meisten österreichischen Städten aus.
Dank von Van der Bellen
Bundespräsident Alexander Van der Bellen dankte all jenen, die sich an die seit heute geltenden Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus gehalten haben.
„Vielen Dank an alle Menschen, die heute daheim geblieben sind und so ihre persönlichen Kontakte auf das Notwendigste reduziert haben. Ihre heutige Rücksichtnahme kann morgen das Leben Ihrer Liebsten retten“, schrieb er auf Facebook.
Kaum Kinder in schulischer Betreuung
Auch in den Schulen zeigte sich, dass die eindringlichen Warnungen Wirkung zeigen: Am ersten Tag ohne regulären Unterricht sind kaum Kinder zur Betreuung in die Schulen gebracht worden. Das zeigen eine Rundschau der APA an den Schulen und erste Daten aus den Bildungsdirektionen. Je älter die Schüler, desto geringer war die Anwesenheitszahl. An AHS-Unterstufen wiederum war etwas mehr los als an Neuen Mittelschulen (NMS) – mehr dazu in oesterreich.ORF.at.
Schulen ohne Unterricht
Die angebotene Betreuung für Schülerinnen und Schüler wurde weniger in Anspruch genommen als vielleicht vermutet.
Spaziergänge nur allein oder mit Mitbewohnern
Am Sonntag hatte die Bundesregierung die neuen Maßnahmen verkündet. Abgesehen von notwendigen Besorgungen für sich und Bedürftige oder weil der Job es verlangt, sollten die Menschen zu Hause bleiben. Spaziergänge bleiben gestattet, wenn nötig.
Wer dringend ins Freie müsse, „der darf das ausschließlich alleine machen oder mit den Personen, mit denen er in der Wohnung gemeinsam zusammenlebt“, sagte Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) am Montag in Ö3 – mehr dazu in oe3.ORF.at. Er stellte auch klar, dass Lebenspartner, die nicht zusammenleben, einander weiterhin sehen können. Das müsse jeder für sich selbst beantworten.
Mindestabstand von einem Meter gilt prinzipiell
Außer in Notfällen ist überall auf einen Mindestabstand von einem Meter zu achten. Das Gassigehen mit einem Hund ist erlaubt. In den Wiener Linien bemerkte man am Montagvormittag bereits einen starken Rückgang – mehr dazu in wien.ORF.at. Erlaubt ist es entgegen einer ersten Interpretation der Wiener Polizei auch, dass Menschen mit dem Auto zum Zweitwohnsitz fahren.
Die Verbote von Versammlungen und des Betretens von Parks und Spielplätzen sind nicht eigens in der Verordnung geregelt. Allerdings würden sich solche Maßnahmen durch die einzelnen Verkehrsbeschränkungen ergeben, sagte ein Sprecher von Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) am Montag. Gemeint ist eben etwa der Mindestabstand zu anderen Personen von einem Meter.
Selbes gilt für das Betretungsverbot von Spielplätzen und Parks: Dieses ergebe sich allein durch das Verbot des Betretens „öffentlicher Orte“, hieß es dazu aus dem Ministerium. Derzeit liegt es noch in der Hand der Kommunen, wie man mit diesen Vorgaben umgeht. In Wien wurden die Spielplätze gesperrt.
21 Ausnahmen im Handel
Alle Geschäfte in nicht alltagsnotwendigen Branchen bleiben geschlossen. Für das Betretungsverbot im Handel gelten 21 Ausnahmen. Neben Lebensmittelhandel, Apotheken, Drogerien, Banken, Tankstellen sowie Gesundheits- und Pflegedienstleistern sind das auch der Verkauf von Tierfutter, Dienstleistungen für Behinderte und Notfälle, die Post, die Rechtspflege, Trafiken, der öffentliche Verkehr, Kfz-Werkstätten sowie Reinigungsdienstleistungen und Abfallentsorgung.

Sperrstunde für Lokale
Eine Änderung der Öffnungszeiten etwa beim Lebensmittelhandel schloss der Bundeskanzler auf Nachfrage aus und bat dafür um Verständnis. In der Baubranche werde von Projekt zu Projekt zu entscheiden sein, ob dieses systemrelevant sei. „Es geht darum, Notwendiges und Unnotwendiges zu unterscheiden.“
Ab Dienstag gilt auch für das Gastgewerbe ein Betretungsverbot. Ausgenommen sind hier nur Kranken- und Kuranstalten, Pflege- und Seniorenheime, Schulen und Kindergärten sowie Betriebskantinen. Ebenfalls offen halten dürfen Restaurants in Hotels und auf Campingplätzen – sie dürfen aber nur ihre Beherbergungsgäste bewirten. Lieferservice bleibt erlaubt.
Polizei „nicht Gegner“
Sämtliche Veranstaltungen wurden zudem verboten, nirgends sollten sich mehr als fünf Menschen gleichzeitig aufhalten. Polizeibeamte sind grundsätzlich zum Einschreiten aufgefordert, wenn ihnen im Zuge ihres Streifendiensts Personengruppen unterkommen, die offensichtlich das von den politischen Entscheidungsträgern gesetzte Ziel konterkarieren, eine Übertragung des Virus zu vermeiden, indem sie im Grünen picknicken oder zu Partys im Freien zusammenkommen.

„In diesen Fällen werden die Leute angewiesen, sich zum Schutz der Gesamtbevölkerung zu entfernen“, erläuterte Detlef Polay, der Sprecher des Krisenstabs im Innenministerium. Dann gelten auch Verwaltungsstrafen bei Zuwiderhandeln: Sollten sich Gruppen der Aufforderung zur Auflösung widersetzen, drohen laut Kanzleramt Strafen bis zu 2.180 Euro, im Falle des Negierens von Betretungsverboten (etwa Spielplätzen) bis zu 3.600 Euro.
Die Regierung hofft aber auf die Vernunft der Bevölkerung, wurde betont. Kanzler Kurz sagte, die Polizei werde „nicht als Gegner“ der Bevölkerung auftreten, sondern vor allem auf größere Gruppen zugehen, die unvorsichtig agieren, und entsprechende Hinweise geben.

Kurzparkzonen großteils aufgehoben
In praktisch allen großen Städten wurde die Überwachung der Kurzparkzonen ausgesetzt. In Innsbruck und Linz wurden sie aufgehoben, in Graz und Eisenstadt wird nicht kontrolliert. Auch Wien entschied sich am Montag dazu, die Kurzparkzonen aufzuheben – mehr dazu in wien.ORF.at.