Ein e-Rezept auf einem Smartphone neben einem herkömmlichen Rezept
APA/Helmut Fohringer
Coronavirus

Elektronisches Rezept – so funktioniert es

Patientinnen und Patienten – vor allem jene, die Dauermedikation brauchen – können sich ihr Rezept ab sofort telefonisch und auf elektronischem Weg holen. Die Maßnahme soll helfen, Ordinationsbesuche angesichts der Ausbreitung des Coronavirus auf ein Minimum zu reduzieren.

Das Prozedere ist einfach: Der Patient ruft in der Praxis seines Kassenarztes an. Der Arzt stellt, ohne dafür die E-Card des Patienten zu benötigen, das Rezept aus und speichert es in der E-Medikation. Über die E-Medikation gelangt die Information an die Apotheke. Dort kann der Patient die Arznei entweder selbst abholen oder jemand in Vertretung schicken – etwa Angehörige oder eine Betreuungsperson.

Wer Medikamente für eine andere Person abholt, muss lediglich den Namen und die Sozialversicherungsnummer des Betreffenden kennen. Optional angeben kann er auch den Sozialversicherungsträger der Person, für die er die Arzneien in Empfang nimmt. Die Rezeptgebühr ist wie gehabt an Ort und Stelle in der Apotheke zu bezahlen.

„Wir verwenden die E-Medikation jetzt als E-Rezept“, so Volker Schörghofer vom Dachverband der Sozialversicherungsträger gegenüber ORF.at. Ausgerollt wurde das elektronische Rezept am Dienstag. Viele Praxen und Apotheken in Österreich können bereits damit arbeiten. Bei manchen Anbietern gebe es aber noch „Arzt- oder Apothekensoftware, die angepasst werden muss“, so Schörghofer. Dieser Prozess solle bis Ende der Woche abgeschlossen werden.

Übermittlung auch per Fax und E-Mail

In manchen Fällen funktioniert die E-Medikation nicht oder noch nicht. Etwa bei Patientinnen und Patienten, die Opt-out beim Elektronischen Gesundheitsakt (ELGA) gewählt haben. Daher wurde Ärztinnen und Ärzten zusätzlich die Möglichkeit gegeben, Rezepte per Fax oder E-Mail an die Apotheken zu übermitteln. Am Prozedere bei der Abholung ändert sich dabei nichts.

Arzt muss entscheiden

Das elektronische Rezept soll vor allem älteren Menschen und Personen mit Vorerkrankungen helfen, Arztpraxen angesichts der Coronavirus-Ausbreitung in Österreich so gut es geht zu meiden. Entsprechend sei die Maßnahme hauptsächlich für Menschen mit Dauermedikation gedacht, sagte Schörghofer.

Theoretisch kann der Arzt aber auch ein Medikament für den Akutfall verschreiben. „Es liegt in der Verantwortung des Arztes“, so Schörghofer, „ob er aufgrund der vom Patienten am Telefon geschilderten Symptome diesem zum Beispiel ein Schmerzmittel verschreibt.“

„Kontakte in Ordinationen gering halten“

„Ziel der Maßnahme ist es, die Kontakte in den Ordinationen so gering wie möglich zu gestalten. Rezepte holen ist ein vermeidbarer Akt, bei dem man mit einer technischen Lösung etwas verbessern kann“, sagte Johannes Steinhart, Vizepräsident der Österreichischen Ärztekammer, gegenüber ORF.at.

Dass das elektronische Rezept nach Ende der Coronavirus-Pandemie in Österreich weiter genutzt wird, verneint Steinhart. Eine „systematische Zukunftsvision“ gebe es nicht. Derzeit gehe es darum, die sozialen Kontakte in einer Notlage zum Schutz der Patientinnen und Patienten, aber auch der Ärztinnen und Ärzte deutlich zu vermindern.

Bewilligungspflicht ausgesetzt

Neben dem elektronischen Rezept hat die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) für den Zeitraum der CoV-Pandemie weitere Maßnahmen vorgelegt. So wurde die Bewilligungspflicht (Chefarztpflicht) für viele Medikamente ausgesetzt. Bei Medikamenten kann der Bedarf für einen Monat abgegeben werden, nur bei speziellen Fällen (bei Neueinstellungen) muss eine direkte Kommunikation mit Ärztin oder Arzt stattfinden.

Rezepte elektronisch erhältlich

Im Laufe der Woche sollen alle Patientinnen und Patienten in Österreich Medikamente telefonisch und elektronisch bei ihrem Arzt bestellen können.

Krankentransporte sind bis auf Weiteres bewilligungsfrei, ebenso verhält es sich bei Heilbehelfen und Hilfsmitteln bis zu einem Gesamtausmaß von 1.500 Euro sowie Röntgen- und Schnittbilduntersuchungen. Krankmeldungen bei Ärztin oder Arzt (Arbeitsunfähigkeitsmeldungen) sind derzeit ebenfalls telefonisch möglich. Ärztinnen und Ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Hebammen können zudem notwendige telemedizinische Behandlungen (über Skype, Videokonferenz oder Telefon) wie eine in der Ordination erbrachte Leistung abrechnen.