Regierung bekommt Handybewegungsdaten

Die Regierung erhält vom heimischen Mobilfunkbetreiber A1 derzeit – anonymisiert – die Bewegungsdaten ihrer Kundinnen und Kunden. Damit soll dem Krisenstab ermöglicht werden zu sehen, ob die Maßnahmen zur Einschränkung der sozialen Kontakte greifen. Das Vorgehen wirft aber auch grundsätzliche datenschutzrechtliche Fragen auf. Nicht nur Datenschützer, auch die SPÖ kritisierte das Vorgehen scharf.

Weniger Kontakte

Zunächst zeigen diese Daten laut einer A1-Sprecherin, dass die A1-Kunden ihren Bewegungsradius schon Ende der Vorwoche stark einschränkten, bestätigte eine A1-Sprecherin einen entsprechenden Bericht der „Kronen Zeitung“. Auch im Bundeskanzleramt wurde das bestätigt.

Auch dort wurde versichert, dass keine individuellen Bewegungsprofile übermittelt worden seien. Vielmehr sei es um einen Vergleich der gesamten Bewegungen zwischen vorigen Samstag und dem Samstag davor gegangen. „Es geht um die Ströme und um die Frage, wie sich das binnen einer Woche verändert hat“, betonte der Sprecher.

Für Kanzleramt gesetzeskonform

Das sei gesetzeskonform und in der Datenschutzgrundverordnung geregelt. Außerdem habe A1 die Daten von sich aus angeboten. Auch aus Sicht von A1 ist das Vorgehen DSGVO-konform.

Auch A1 betonte, dass sich anhand der Daten keinerlei Rückschlüsse auf den einzelnen Handy-Benutzer ziehen ließen. Jedes Handy bekomme eine für das Tracking automatisch zufällig generierte Nummer zugewiesen. All diese Nummern werden alle 24 Stunden frisch vergeben (also erneut anonymisiert). Damit sei es nicht einmal möglich, nachzuvollziehen, wohin sich die anonymisierten User über längere Zeiträume bewegen.

Auch Live-Tracking wäre möglich

Auf diese Weise könnten die anonymisierten User allerdings auch „live“ getrackt werden. Das passiere aber nicht, hieß es bei A1. Auch habe die Regierung keinen direkten Zugriff auf die Daten. Es gebe keine Schnittstelle.

Diese Technologie werde europaweit „von einer Vielzahl an Unternehmen angeboten und ist jahrelang erprobt. A1 stellt diese Analysen in Krisenzeiten relevanten staatlichen Stellen zum Wohle der Allgemeinheit zur Verfügung“, so das Telekommunikationsunternehmen. Tatsächlich werden Daten dieser Art von Telekombetreibern auch Unternehmen – gegen Geld – angeboten.

Für SPÖ nicht gerechtfertigt

Eine solche Vorgangsweise ist für den SPÖ-Vizeklubchef Jörg Leichtfried "selbst in so einer außergewöhnlichen Situation nicht zu akzeptieren“. Er zeigte Verständnis, dass außergewöhnliche Situationen außergewöhnliche Maßnahmen benötigen mögen, „aber diese Maßnahmen dürfen nur in rechtsstaatlich einwandfreier Form getroffen werden“.

FPÖ verweist auf Bürger- und Freiheitsrechte

Auch Vize-FPÖ-Chef Manfred Haimbuchner kritisierte das Vorgehen: Man dürfe „nicht auf die Bürger- und Freiheitsrechte vergessen. Ein intransparentes Vorgehen bei den Auswertungen von Handydaten und Bewegungsprofilen beschädigt Vertrauen in den Staat, das es in der Krise dringend braucht“, sagte er. Er wünsche sich, dass zumindest die Klubobleute „über solche weitreichenden Maßnahmen vorab informiert werden“, so seine Forderung.

NEOS kündigt parlamentarische Anfrage an

Der stellvertretende NEOS-Klubchef Nikolaus Scherak kündigte eine parlamentarische Anfrage seiner Fraktion zu diesem Thema an. „Die Regierung hat in den letzten Tagen sehr viel Macht bekommen, indem sie die Freiheit der Österreicherinnen aus nachvollziehbaren Gründen auf ein Minimum beschränkt hat. Dennoch muss sie nun verdammt verantwortungsvoll damit umgehen“, sagte er in einer Aussendung. Keinesfalls dürfe ein „Ausreizen dieser Befugnisse bis hin zu einem möglichen Missbrauch der Macht“ passieren.

NGO will genau prüfen

Die Bürgerrechtsorganisation epicenter.works will sich nun genauer ansehen, welche Daten weitergegeben und wie sie anonymisiert wurde. Denn auch die Aggregation von individuellen Daten biete nicht in jedem Fall eine verlässliche Anonymisierung, so Geschäftsführer Thomas Lohninger zur APA. Prüfen will man auch, ob es eine Rechtsgrundlage für die Datenweitergabe gebe.

Experte verweist auf Rechtsstaat

Der Datenschutzexperte Christof Tschohl vom Research Institute – Digital Human Rights Center betonte gegenüber dem „Standard“, dass das Vorgehen „aus menschlicher Sicht“ verständlich sei. Und fügt hinzu: „Aber: Der Rechtsstaat verlangt sonst aus guten Gründen Präzision, der Verfassungsgerichtshof zeigt ja, dass das auch streng eingehalten wird.“