EU für Staatshilfe bis 500.000 Euro pro Firma

Die EU-Kommission hat den Mitgliedsstaaten ein temporäres Rahmenwerk für Staatshilfen zur Unterstützung der Wirtschaft im Kontext der Coronavirus-Krise vorgelegt. Die EU-Länder sollen dadurch die Möglichkeit bekommen, Direktzuschüsse oder Steuervorteile in Höhe von bis zu 500.000 Euro pro Unternehmen zu vergeben, wie die EU-Behörde in Brüssel heute mitteilte.

Des Weiteren sollen subventionierte Staatsgarantien für Bankkredite sowie private und öffentliche Darlehen mit bezuschussten Zinssätzen ermöglicht werden. Außerdem will die EU-Kommission festlegen, wie der Bankensektor den Bankkunden – insbesondere klein- und mittelständischen Unternehmen – die Hilfe direkt zukommen lassen soll.