Türkis-Grün legt wieder Justizpaket vor

Türkis-Grün bringt heute einen Initiativantrag im Parlament ein, mit dem u. a. der Fristenlauf in Verwaltungsverfahren, bei Gericht und vor dem Verfassungs- (VfGH) und Verwaltungsgerichtshof (VwGH) unterbrochen werden soll. Die Regierung soll auch im Umlaufverfahren Beschlüsse treffen können. Die Ministerinnen Karoline Edtstadter (ÖVP) und Alma Zadic (Grüne) präsentierten heute das Justizpaket.

Vorgesehen ist – die Zustimmung des Parlaments vorausgesetzt –, dass die gesetzlichen Fristen ab Inkrafttreten bis 30. April unterbrochen sind und mit 1. Mai neu zu laufen beginnen. Das betrifft sämtliche Verwaltungsstrafverfahren, aber auch Asylverfahren, wo im Falle von Negativbescheiden der Fristenlauf für Rechtsmittel vorerst ausgesetzt wird, wie Edtstadler feststellte. Damit müssten wohl auch Beschwerden und Revisionen an Höchstgerichte aufschiebende Wirkung zukommen. Internationale Fristen wären von der Hemmung aber nicht betroffen, betonte Edtstadler.

Im Insolvenzrecht will die Regierung zur Entlastung von Unternehmen eine „Insolvenzbremse“ einführen. Derzeit ist bei Vorliegen der Insolvenzvoraussetzungen – Zahlungsunfähigkeit bzw. bei Gesellschaften auch die Überschuldung – der betroffene Unternehmer verpflichtet, längstens innerhalb von 60 Tagen ein Insolvenzverfahren einzuleiten. Diese Frist soll auf 120 Tage erstreckt werden, um vor allem Einpersonen- und Kleinunternehmen die Möglichkeit zu geben, in der Coronavirus-Krise nicht gleich in die Knie gehen zu müssen.