Besuchsrecht für Scheidungskinder: Ausnahme geplant

Scheidungskinder sollen auch in Coronavirus-Zeiten weiterhin beide Elternteile sehen dürfen. Das stellte das Justizministerium heute Nachmittag klar, nachdem es der APA zuvor mitgeteilt hatte, dass Kinder den nicht betreuenden Elternteil weder besuchen noch von diesem besucht werden dürfen. In einem neuen Erlass des Gesundheitsministeriums solle nun eine „Ausnahme“ aufgenommen werden, hieß es.

„Die Besuchsregelungen für Kinder bei getrennt lebenden Eltern sollen jedenfalls durch die Maßnahmen nicht längerfristig unterbunden sein“, betonte der Sprecher von Justizministerin Alma Zadic (Grüne), Julian Ausserhofer, in einer Stellungnahme gegenüber der APA.

Der bis Montag geltende Erlass des Gesundheitsministeriums habe für diesen Fall bisher „nicht explizit eine Ausnahme festgeschrieben, aber gemeinsam mit dem Gesundheitsministerium und dem Familienministerium wurde vereinbart, dass hier Klarheit geschaffen wird und diese Ausnahme aufgenommen wird“, so Ausserhofer.

Kritik von FPÖ und NEOS

Zuvor hatte es aus dem Ministerium geheißen, der Kontakt solle stattdessen möglichst via Telefon, Videochat etc. aufrechterhalten werden. FPÖ und NEOS übten umgehend Kritik und forderten Justizministerin Zadic zu einer Änderung der Regelung auf. Die Maßnahme „schießt über das Ziel hinaus und muss dringend geändert werden“, schrieb FPÖ-Chef Norbert Hofer in einer Aussendung. Er argumentierte, dass einige Kinder immer noch in Schulen seien und dort mit Menschen in Kontakt seien. „Am Nachmittag darf das Kind zum Spielplatz gehen und trifft womöglich auch dort auf andere Kinder und Elternteile – aber wenn der Vater des Kindes sein Besuchsrecht wahrnehmen und das Kind sehen will, dann ist das aufgrund der Ansteckungsgefahr nicht mehr erlaubt.“

NEOS-Abgeordneter Michael Bernhard warnte, dass „ein Quasi-Besuchsverbot bestehende Familienkonflikte verschärfen kann“. Es sei zwar gut, dass die Regierung bei der Einschränkung von sozialen Kontakten auch in der Familie konsequent sei, „allerdings appelliere ich, dass das mit Augenmaß passiert. Dass Kinder von geschiedenen Elternteilen einen Elternteil nicht mehr sehen dürfen, ist ein gravierender Eingriff in die Rechte von Kindern.“ Zudem würden sich in vielen Patchworkfamilien die Eltern die Verantwortung für die Kinderbetreuung aufteilen.