Verwirrung um Verordnung zu Homeoffice-Pflicht

Verwirrung herrscht derzeit um eine Verordnung des Gesundheitsministeriums, mit der eine weitgehende Pflicht zum Homeoffice festgelegt wird.

Denn nachem diese veröffentlicht worden war, wurde auf Nachfrage angekündigt, man werde diese – bis Sonntag gültige – Bestimmung wieder aufheben. Allerdings war die Verordnung mit der entsprechenden Passage heute Früh im Rechtsinformationssystem weiter online und damit de facto in Kraft.

Wörtlich heißt es in der Verordnung zum Covid-19-Maßnahmengesetz: „Dabei dürfen Arbeitsstätten lediglich dann betreten werden, wenn die berufliche Tätigkeit nicht auch außerhalb der Arbeitsstätte durchgeführt werden kann.“

Es werde „keine verpflichtende Telearbeit“ geben, hatte am Abend eine Ressortsprecherin betont. Die übrigen Maßnahmen blieben aber aufrecht. Dabei geht es um die Sperre von Kur- und Rehabilitationsanstalten schon heute, außerdem wird klargestellt, dass „Begräbnisse im engsten Familienkreis“ vom Verbot des Betretens des öffentlichen Raums ausgenommen sind.