Maßnahmen bis Ostermontag verlängert

Im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus hat die Politik gestern gleich eine ganze Reihe an weiteren Schritten gesetzt. Die Bundesregierung verkündete, dass die Ausgangsbeschränkungen um drei Wochen verlängert werden. Wie Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) bei einer Pressekonferenz sagte, sollen die Maßnahmen vorerst bis 13. April – also bis zum Ostermontag – gelten. Bei der Bekämpfung des Coronavirus handle es sich um einen Marathon, sagte Kurz. Erneut rief er zum Durchhalten auf.

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Tirol verlängert Quarantäne

Auch das Land Tirol verlängerte die Quarantäneverordnung für alle 279 Gemeinden bis zum 13. April. Tirol sei am stärksten vom Coronavirus betroffen, daher müsse man alles tun, um genügend Plätze in den Krankenhäusern zur Verfügung stellen zu können, so Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP).

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Parlament segnet zweites Paket einstimmig ab

Am Abend segnete der Nationalrat schließlich das zweite, noch umfangreichere Paket zur Bekämpfung der Coronavirus-Krise einstimmig ab. Die Opposition stimmte trotz etlicher Bedenken zu. Ihre Anträge blieben in der Minderheit. Mit dem Gesetzespaket werden 44 Gesetze entweder novelliert oder neu eingeführt. Die Bandbreite der Änderungen ist entsprechend enorm.

So werden in der Justiz diverse Fristen sistiert. Der Antritt von Strafen in Fällen, in denen das Ausmaß der Freiheitsstrafe drei Jahre nicht übersteigt, kann bis Jahresende aufgeschoben werden. Das Besuchsverbot in den Justizanstalten wird auf eine gesetzliche Grundlage gestellt, die Höchstgerichte können künftig auch Entscheide fällen, ohne persönlich zusammenzutreten, und Ministerratssitzungen dürfen per Video abgehalten werden.

Eingriff in Hochschulautonomie

Der Bildungsminister wiederum kann in die Autonomie der Hochschulen eingreifen, indem er Termine für Aufnahmeprüfungen selbstständig festlegen kann. Festgelegt werden auch Modalitäten für die Kurzarbeit sowie für den Härtefonds für Kleinstunternehmer.

Weiters wird durch das Paket der Verbrauch von Urlaub verpflichtend – und das im Ausmaß von maximal acht Wochen – allerdings nur, wenn der Beschäftigte seine Tätigkeit durch die Coronavirus-Krise nicht ausüben kann.

Flexiblerer Einsatz von medizinischem Personal

Flexibler wird der Einsatz von medizinischem und Pflegepersonal. Etwa wird die Möglichkeit geschaffen, zur Bekämpfung der Krise pensionierte und ausländische Ärzte sowie Turnusärzte heranzuziehen, auch wenn sie nicht alle Erfordernisse für die Berufsausübung vorweisen. Der Abstrich aus Nase und Rachen kann auch von Sanitätern durchgeführt werden.

Weiters wird klargestellt, dass Personen, die ein naturwissenschaftliches oder veterinärmedizinisches Studium erfolgreich abgeschlossen haben, für die mit einer Pandemie anfallenden Laboruntersuchungen herangezogen werden können. Bei Zivildienern soll ermöglicht werden, sie befristet auf die Dauer der außergewöhnlichen Ereignisse mittels Verordnung weiteren Aufgabengebieten zu unterziehen.

Bundesrat tagt morgen

Die meisten der Krisenregelungen wurden zeitlich befristet. Um ein möglichst rasches Inkrafttreten zu ermöglichen, wird der Bundesrat schon morgen tagen. Ein Einspruch der Länderkammer ist nicht zu erwarten.