Frankreichs Parlament beschließt Gesundheitsnotstand

Frankreichs Parlament hat gestern Abend abschließend für ein Gesetz gestimmt, das zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie einen Gesundheitsnotstand ermöglicht. Aus Infektionsschutzgründen stimmte nur ein kleiner Teil der Abgeordneten der Nationalversammlung per Handzeichen ab, kurz zuvor hatte der Senat das Gesetz gebilligt.

Abstimmung im französischen Parlament
AP/Ludovic Marin

Mit der Veröffentlichung des Gesetzes im Amtsblatt tritt ein zunächst zwei Monate dauernder Gesundheitsnotstand in Kraft – damit sind im Kampf gegen die Coronavirus-Krise Einschränkungen der Bürgerrechte etwa durch Ausgangssperren und Beschlagnahmungen möglich. Eine Verlängerung des Notstands ist möglich. Das Gesetz bevollmächtigt die Regierung zudem, eine Reihe von Maßnahmen zur Unterstützung der Wirtschaft in diesen Krisenzeiten zu beschließen und die zweite Runde der französischen Kommunalwahlen zu verschieben.

Über 91.000 Verstöße gegen Ausgangssperre

Wegen der Pandemie gilt in Frankreich bereits seit Dienstag eine Ausgangssperre. Die Menschen dürfen lediglich das Haus verlassen, wenn sie Lebensmittel einkaufen, zum Arzt gehen, ihren Hund spazieren führen oder allein joggen wollen. Für die Arbeit das Haus verlassen dürfen nur Menschen, denen keine Heimarbeit möglich ist. Die Polizei registrierte nach Behördenangaben bis heute 91.824 Verstöße gegen die Ausgangssperre.

Die Zahl der Todesopfer in Frankreich durch die Coronavirus-Pandemie stieg um 112 auf 674, wie die Gesundheitsbehörden mitteilten. 16.018 Infektionen wurden demnach bisher landesweit registriert. 7.240 Infizierte wurden in Krankenhäuser eingeliefert. Zudem wurde in Frankreich erstmals der Tod eines mit dem Coronavirus infizierten Arztes gemeldet. Es handelte sich um einen 67-jährigen Notfallmediziner. Der Arzt war demnach freiwillig aus dem Ruhestand zurückgekehrt, um in der Coronavirus-Krise zu helfen.