500-Euro-Geldscheine
ORF.at/Günther Rosenberger
Härtefallfonds

Kriterien sollen diese Woche stehen

Die Regierung erarbeitet derzeit die Kriterien für den einen Milliarden Euro schweren Härtefallfonds sowie den mit 15 Milliarden Euro dotierten Nothilfefonds. Bis Ende der Woche soll die Verordnung für die Härtefälle finalisiert sein, wie die Regierungsspitze am Dienstag sagte.

Eingebunden sind Wirtschafts- und Finanzministerium sowie Vizekanzler Werner Kogler (Grüne). Die Auszahlungen sollen nächste Woche starten. Der Härtefallfonds habe, wie es zur APA hieß, derzeit Priorität.

Als Abwicklungsstelle dafür wird die Wirtschaftskammer fungieren. Es soll ein Onlineformular geben, damit alle Wirtschaftstreibenden unbürokratisch zu dringend benötigtem Geld kommen, sagte Kogler am Dienstag. Die Erstauszahlung solle rasch erfolgen.

Coronavirus-Gesetz als Grundlage

Die gesetzliche Grundlage für den Härtefallfonds bildet der Artikel 15 des 2. Covid-19-Gesetzes vom 21. März. Darin heißt es, der Bundesminister für Finanzen habe im Einvernehmen mit dem Vizekanzler und der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort eine Richtlinie für die Abwicklung des Härtefallfonds auf Basis des Bundesgesetzes über besondere Förderungen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU-Förderungsgesetz) zu erlassen.

Gegenstand des Härtefallfonds sei, wie es im Gesetz lautet, die Schaffung eines Sicherheitsnetzes für Härtefälle bei Ein-Personen-Unternehmen (EPU), freien Dienstnehmern, Non-Profit-Organisationen (NPO) sowie Kleinstunternehmen, die durch die rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen von Covid-19 verursacht wurden. Auch land- und forstwirtschaftliche Betriebe sind umfasst.

Förderung in Form von Zuschuss

Die Förderung wird in Form eines Zuschusses gewährt. „Hierfür werden aus dem Covid-19-Krisenbewältigungsfonds maximal eine Milliarde Euro zur Verfügung gestellt.“ Das Geld überweist die Regierung an die Wirtschaftskammer, die dann die Auszahlungen tätigt. Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) muss dem Parlament vierteljährlich darüber berichten.

Was noch fehlt, sind die Kriterien, was als Härtefall gilt. Im Gesetz heißt es, die Richtlinie müsse folgende Punkte enthalten: Rechtsgrundlagen, Ziele, den Gegenstand der Förderung, Berechnung der Förderhöhe, die persönlichen und sachlichen Voraussetzungen für das Erlangen einer Förderung, das Ausmaß und die Art der Förderung, das Verfahren, Ansuchen (Art, Inhalt und Ausstattung der Unterlagen), Entscheidung, Auszahlungsmodus, Berichtslegung (Kontrollrechte), Einstellung und Rückforderung der Förderung, Geltungsdauer sowie eine Evaluierung.

Rechtliche Grundlage für Nothilfefonds fehlt noch

Für den vier Milliarden Euro schweren Krisenbewältigungsfonds des ersten Covid-19-Gesetzes braucht es für die Abwicklung der Fondsmittel ebenfalls verordnete Richtlinien des Finanzministers. Die eine Milliarde des Härtefallfonds speist sich übrigens aus den vier Milliarden Euro des Krisenbewältigungsfonds.

Für den größeren Nothilfefonds, der mit 15 Milliarden Euro dotiert sein soll, und sich an die von den Schließungen betroffenen Branchen richtet, fehlt derzeit noch die rechtliche Grundlage. Diese soll demnächst folgen, wahrscheinlich im Rahmen eines dritten Covid-19-Sammelgesetzes. Die dafür notwendige Nationalratssitzung könnte möglicherweise bereits Ende dieser Woche stattfinden. Für Donnerstag ist eine Präsidiale angesetzt.

Erste Hilfen angekommen

Erste Hilfen sind aber bereits bei Unternehmen angekommen. Von den neun Milliarden Euro an staatlichen Garantien und Haftungen für Bankkredite seien die ersten bereits ausgestellt worden, sagte eine Sprecherin des Wirtschaftsministeriums am Dienstag zur APA. Insgesamt gebe es schon 3.500 Anträge. Auch Steuerstundungen sind bereits möglich.

SPÖ fordert Zahlungsmoratorium

Die SPÖ hat sich am Dienstag lautstark für die kleinen Betriebe starkgemacht, für die die Krise immer größer wird. SPÖ-Finanzsprecher Jan Krainer forderte für behördlich geschlossene Betriebe ein Zahlungsmoratorium für Miete, Strom, Gas und Kreditraten. Laufende Zahlungen ohne Umsätze seien für die geschlossenen Unternehmen eine Existenzfrage. Krainer forderte auch, bei den gemeinsam mit der Regierung beschlossenen Hilfspaketen aufs Tempo zu drücken.

FPÖ-Klubobmann Herbert Kickl hält die staatlichen Hilfspakete für ungerecht und für zu bürokratisch. „Hier wurde eine Dreiklassengesellschaft der finanziell Geschädigten geschaffen. Die Betriebe in Ischgl, die nach dem Epidemiegesetz geschlossen wurden, bekommen alles ersetzt. Jene Betriebe, die nach dem neuen Covid-19-Gesetz gesperrt wurden, erhalten lediglich eine Abfederung. Und alle anderen, die zwar nicht behördlich geschlossen sind, aber wo trotzdem kein Geschäft mehr ist, werden überhaupt zu Bittstellern degradiert“, kritisierte Kickl. Er forderte, die wirtschaftlichen Unterstützungen in den nächsten Sitzungen des Parlaments „auf völlig neue Beine zu stellen“.