Klage gegen Tirol vor EGMR für Öhlinger realistisch

Verfassungsrechtler Theo Öhlinger sieht juridische Folgen für Tirol wegen des Coronavirus-Krisenmanagements bevorstehen. Der Experte hält es für „durchaus sehr realistisch“, dass bei einer Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wegen unterlassener Maßnahmen in Bezug auf das grundrechtlich geschützte „Recht auf Leben“ Schadenersatzanspruch gestellt werden kann.

Das sagte Öhlinger in einem Podcast-Interview mit dem Nachrichtenmagazin „profil“. Der Verfassungsrechtler bezieht sich dabei auf das angeblich zu späte Sperren von Lokalen. Denn dass das Sperren rechtzeitig erfolgt sei, könne man „durchaus bezweifeln“, so Öhlinger. Die von der Bundesregierung ergriffenen Maßnahmen zur Bekämpfung der Coronavirus-Epidemie hält er indes im Großen und Ganzen für verhältnismäßig.