Übergangsfrist für Foto auf E-Card verlängert

Die Frist für die Beibringung von Fotos für abgelaufene E-Cards läuft nicht Ende März ab, sondern geht noch bis Ende Mai. Die Übergangsfrist wurde von drei auf fünf Monate verlängert. Die Verordnung dazu segnete der Ministerrat gestern ab.

Grund sind die steigenden Coronavirus-Infektionen – deswegen trafen sich die Regierungsmitglieder auch nicht wie sonst im Bundeskanzleramt, sondern tagten per Videokonferenz.

Die Fristverlängerung soll Personalressourcen in den Behörden, vor allem den Landespolizeidirektionen, nicht übermäßig binden. „Gleichsam geht es darum, Kundenkontakte zu verringern und mögliche Infektionen zu verhindern“, steht in den Erläuterungen der Verordnung von Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne).

Nicht alle E-Cards betroffen

Neue E-Cards werden seit 1. Jänner nur noch mit Foto ausgestellt. Versicherte, deren Karte Ende März abläuft und für die kein Foto in einem Register vorhanden ist, müssen ein Foto bringen – und haben dafür jetzt bis Ende Mai Zeit. Bis dahin können sie weiter mit der alten E-Card oder mit Ausweis und Versicherungsnummer einen Arzt aufsuchen.

Auf Nachfrage bei der E-Card-Serviceline betonte man gegenüber ORF.at, dass es sich bei der neuen Übergangsfrist lediglich um Karten handle, die Ende März ablaufen. Ob die eigene Karte davon betroffen ist, lasse sich leicht überprüfen: Auf der Rückseite stehe rechts unten in der letzten Zeile das Ablaufdatum. Zudem würden alle Betroffenen mittels eines Schreibens verständigt. Die Übergangsfrist für die Umstellung auf E-Cards geht noch bis Ende 2023.