EuGH urteilt über Teil der polnischen Justizreform

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilt heute über einen weiteren Teil der umstrittenen Justizreform in Polen. Diesmal geht es um die Rechtmäßigkeit der neuen Disziplinarverfahren gegen Richter, die die nationalkonservative PiS-Regierung 2017 eingeführt hatte (C-558/18, C-563/18).

Die EuGH-Richter könnten jedoch auch entscheiden, dass die neue Regelung zum aktuellen Zeitpunkt noch kein Fall für den Gerichtshof ist.

Ein wichtiger Gutachter hatte bereits im September festgestellt, dass derzeit kaum feststellbar sei, ob die neuen Regeln wirklich zu Einschränkungen der richterlichen Unabhängigkeit führten. Die EuGH-Richter müssen sich nicht an diese Einschätzung halten, richten sich aber häufig danach.

Direkter Einfluss des Ministers

In dem laufenden Verfahren verweisen mehrere polnische Gerichte unter anderem darauf, dass sich der Justizminister über die Reform Einfluss auf die Einleitung und Durchführung von Disziplinarverfahren gegen Richter verschafft habe. Die Disziplinargerichtsbarkeit könne zu einem Werkzeug werden, um missliebige Personen zu entfernen. Zudem könnten sich Richter zu vorauseilendem Gehorsam gedrängt fühlen.

Eines von mehreren Verfahren

Das heutige Urteil ist nicht das einzige Verfahren zur polnischen Justizreform, mit dem sich der EuGH bereits befasst hat oder noch befasst. Offen ist ein Eilverfahren zur Disziplinarkammer, die im Herbst 2018 ihre Arbeit aufnahm. 2019 entschied der EuGH, die Zwangspensionierung polnischer Richter am Obersten Gerichtshof sowie an ordentlichen Gerichten verstoße gegen EU-Recht.