Ein Vater spielt mit seinem Sohn Ball
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Ausgangsbeschränkungen

Die Regeln fürs Sonne- und Lufttanken

Das frühlingshafte Wetter wird am Wochenende viele Menschen dazu animieren, Sonne und Luft zu tanken. Das unschuldige Vergnügen ist angesichts der Coronavirus-Pandemie aber nur unter strengen Auflagen erlaubt. Die Einhaltung der Regeln ist gerade in den Städten ein nicht leichtes Unterfangen – und noch immer gibt es teils Unklarheit über die Auslegung, auch bei der Polizei.

Nachfolgend daher nochmals die wichtigsten Grundsätze und Regeln zusammengefasst. Leitgedanke aller Maßnahmen ist, die Weiterverbreitung des Coronavirus durch eine Minimierung der sozialen Kontakte einzubremsen. Die Einhaltung der Regeln ist laut den geltenden Covid-19-Sondergesetzen die Voraussetzung dafür, dass man sich überhaupt im Freien aufhalten darf.

Und: Werden die Regeln nicht ausreichend eingehalten, so droht eine Verschärfung. Das hat die ÖVP-Grünen-Regierung wiederholt klargemacht. Grundsätzlich gilt, dass derzeit das eigene Grundstück oder die eigenen vier Wände nicht verlassen werden dürfen. Freilich gibt es Ausnahmen für dieses „allgemeine Betretungsverbot des öffentlichen Raums“.

Vier Ausnahmen

Es gibt vier Ausnahmen. Diese sind:

  • notwendige Besorgungen für das tägliche Leben (etwa Lebensmittel, Medikamente, nötige Arzt- oder Therapiebesuche)
  • die Fahrt zur Arbeit, sofern man nicht im Homeoffice ist
  • die Betreuung von Menschen, die Unterstützung brauchen
  • um ins Freie zu gehen – aber mit der klaren Auflage: nur alleine, mit Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben, oder mit Haustieren

Einen Meter Abstand

Trifft man Bekannte zufällig auf der Straße, so ist es natürlich weiter erlaubt, mit diesen auch ein wenig zu tratschen. Wichtig zu beachten ist dabei und bei allen Aufenthalten draußen: Der verordnete Abstand von mindestens einem Meter zu anderen Personen muss eingehalten werden. Das gilt auch bei der Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln oder in Supermärkten oder in der Apotheke.

In der Stadt oft schwierig

In der Realität ist das freilich leichter gesagt als getan. Gerade in Städten ist es teils – gelinde gesagt – eine Herausforderung, die nötige Distanz zu wahren. Gehsteige etwa haben bekanntlich eine begrenzte Breite. Solange nicht alle Straßen zu Begegnungszonen erklärt sind, stößt man auch bei bester Absicht auf Grenzen beim Distanzhalten.

Es führte unter anderem zu längerer Unsicherheit, ob Kinderspielplätze nun gesperrt sind oder nicht. Faktum ist: Die Bundesregierung hat kein Verbot ausgesprochen. Die Stadt Wien etwa aber sperrte Kinderspielplätze aus einer praktischen Überlegung: Dort gibt es besonders viele Kontakte, und die Einhaltung der Einmeterregel ist dort de facto unmöglich.

Gesperrt bleiben allerdings im Bundesbesitz befindliche Anlagen wie etwa der Schönbrunner Schlosspark in Wien. Das sorgte für Kritik, weil damit Wienerinnen und Wienern ein wichtiges, vergleichsweise großes Freigelände zur Erholung nicht zur Verfügung steht.

Mutter mit Kinderwagen in einem Park in Wien
ORF.at/Christian Öser
Es gilt, Distanz zu wahren

Sitzen auf Parkbank erlaubt

Auch bei der Auslegung, man solle nicht unnötig im Freien verweilen, gab und gibt es unterschiedliche Interpretationen. So wurden Eltern mit Kleinkind von der Polizei teils aufgefordert, sich schneller zu bewegen und nicht „herumzustehen“. Kleinkinder bewegen sich zwar zielgerichtet und durchaus auch zügig, aber nach eigenen Regeln. Das ist freilich erlaubt – so wie das Sitzen und Ausrasten auf einer Bank etwa, wie die Polizei Niederösterreich gegenüber dem Magazin „profil“ betonte.

Keine zeitliche Einschränkung

Laut Gesundheitsministerium gibt es auch keine zeitliche Einschränkung, wie lange man sich zu Erholungszwecken im Freien aufhalten darf. Alle Aktivitäten, ob Laufen, Wandern, Radfahren oder Motorradfahren, sind erlaubt – unter Beachtung der zwei Grundregeln: nur mit Personen, die im eigenen Haushalt wohnen, und unter Einhaltung des Einmeterabstands von Dritten.

Laut Gesundheitsministerium darf man mit „Öffis“ nicht ins Grüne fahren, sehr wohl aber mit dem eigenen Privatfahrzeug. Kriterium ist auch hier das Ziel, das Ansteckungsrisiko zu minimieren.

„Auslüften“ auch Älteren erlaubt

Manche, die zur Risikogruppe gehören, sind verunsichert, ob sie überhaupt noch auf die Straße dürfen. Für sie gelten aber grundsätzlich die gleichen Regeln wie für alle anderen Nichtinfizierten, es ist also für tägliche Besorgungen und zum Erholen erlaubt. Zur Risikogruppe zählen generell Menschen ab 65 Jahren und Personen mit Lungenerkrankungen oder Vorerkrankungen – und zwar egal, wie alt.

Für sie alle ist eine Infektion mit dem neuartigen Coronavirus besonders gefährlich, da es wahrscheinlicher ist, dass eine Erkrankung einen schweren Verlauf nimmt. Daher sollten sie besonders achtsam sein, wenn sie sich auf die Straße begeben, einkaufen oder etwa in die Apotheke gehen.

Drei Formen von Quarantäne

Strenger – teils deutlich – sind die Auflagen im Falle einer Quarantäne. Auch hier sind aber drei verschiedene Fälle zu unterscheiden. Derzeit gibt es mehrere Regionen, allen voran ganz Tirol, über die Quarantäne verhängt wurde. Dort gelten verschärfte Auflagen. Vor allem ist die Ein- und Ausreise in die Gebiete bis auf ganz wenige Ausnahmen untersagt. Auch die Ausgangsbeschränkungen sind restriktiver.

Ein anderer Fall sind positiv Getestete. Wer immer in Österreich infiziert ist, muss sich in Quarantäne begeben. Meist ist auch das Umfeld, zu dem man Kontakt hatte, betroffen. Per ärztlichem Bescheid werden diese Personen für 14 Tage „abgesondert“. Wer nicht schwerer krank ist, verbringt diese 14 Tage in den eigenen vier Wänden. In dieser Zeit dürfen Betroffene die Wohnung nicht verlassen und keine privaten Besuche erhalten.

Freiwillige Selbstisolierung

Die dritte Form ist die freiwillige Selbstisolierung: All jene, die sich in den vergangenen beiden Wochen in Quarantänegebieten aufgehalten haben, sollen sich in „häusliche Selbstisolation“ begeben – sprich in Quarantäne. Das gilt laut Ministerium auch, wenn derzeit keine Symptome spürbar sind.