Kommission arbeitet an Nutzung von Standortdaten

Die EU-Kommission arbeitet derzeit die Details zur Nutzung von Mobilfunkstandortdaten im Kampf gegen die Verbreitung des Coronavirus aus. Die EU-Behörde habe die Diskussion mit Mobilfunkbetreibern angestoßen, bestätigte ein Sprecher der EU-Behörde in Brüssel heute der APA. Ein Betreiber pro EU-Mitglied soll anonymisierte Daten für eine repräsentative Stichprobe zur Verfügung stellen.

Darüber, mit welchem Unternehmen man in Österreich zusammenarbeiten wolle, wurde noch keine Auskunft gegeben. Die drei großen Mobilfunkunternehmen Österreichs – A1, Magenta und Drei – sehen generell großen Nutzen in anonymisierten Bewegungsdaten von Handynutzern und Handynutzerinnen in der aktuellen Coronavirus-Krise, wie ihre Chefs vergangenen Donnerstag in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Telekommunikationsministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) mitteilten.

A1-Chef Thomas Arnoldner und Magenta-Chef Andreas Bierwirth stellen Bewegungsdaten bereits zur Verfügung, Drei ist laut Chef Jan Trionow in Gesprächen darüber, hieß es bei dieser Gelegenheit.

Daten bis zum Ende der Krise aufbewahren

EU-Industriekommissar Thierry Breton hatte die Initiative vergangene Woche vorgestellt, die die Analyse von Bewegungsmustern, inklusive der Auswirkungen von Ausgangsbeschränkungen und -sperren, und dadurch Aussagen über Kontakthäufigkeit, Verbreitung und Ansteckungsrisiko möglich machen soll. Diese wiederum sollen in die getroffenen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie einfließen.

Die Daten werden der EU-Behörde zufolge so lange, wie die Krise dauert, aufbewahrt – unter Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung, der Datenschutzrichtlinie für die elektronische Kommunikation und Datensicherheit. Dem Vernehmen nach soll das Projekt so bald wie möglich starten und Daten von Beginn bis Ende der Coronavirus-Krise einbeziehen. Diese sollen nicht an Dritte weitergegeben und am Ende der Krise gelöscht werden.

Für den Datenschutzaktivisten Max Schrems ist die Nutzung von Daten im Kampf gegen das Coronavirus durchaus legitim – aber „mit Maß und Ziel“. Dass der Datenschutz zur Bekämpfung der Krise eingeschränkt werden müsste, weist Schrems zurück. Denn entsprechende Ausnahmebestimmungen seien schon jetzt vorhanden.