Härtefallfonds: Auch Gutverdiener bekommen Geld

Der Härtefallfonds wird – wie bereits angekündigt – ausgeweitet. Auch Gutverdiener, die im Monat mehr als 5.000 Euro brutto verdient haben, werden in der zweiten Auszahlungsphase anspruchsberechtigt.

Das geht aus Informationen hervor, die das Finanzministerium heute der APA übermittelt hat. „Alle, die Hilfe brauchen, sollen auch Hilfe bekommen“, sagte Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP).

„Im Gegensatz zu Phase eins entfällt die Obergrenze als Eintrittskriterium“, heißt es in den Unterlagen. Bisher galten besser verdienende Selbstständige nicht als „Härtefälle“ und waren vom Bezug aus dem eine Mrd. Euro schweren Härtefallfonds ausgeschlossen. Die Grenze in der bisherigen Verordnung lag bei 80 Prozent der jährlichen sozialversicherungsrechtlichen Höchstbeitragsgrundlage, das sind heuer 75.180 Euro.

Verdienstentgang zu 80 Prozent ersetzt

Ebenfalls entfallen soll die Untergrenze von rund 5.500 Euro (jährliche Geringfügigkeitsgrenze). Allerdings müsse zum Nachweis einer tatsächlichen Selbstständigkeit eine SV-Anmeldung erfolgt sein, und im letztverfügbaren Steuerbescheid bzw. im Durchschnitt der letzten drei verfügbaren Steuerbescheide müssen Einkünfte aus Selbstständigkeit deklariert sein.

„In Phase zwei wird der Bezieherkreis erweitert und anteilig auf den Verdienstentgang abgestellt“, hieß es. Der Verdienstentgang zwischen 16. März und 15. April werde im Vergleich zum bisherigem Einkommen zu 80 Prozent ersetzt, gedeckelt mit 2.000 Euro pro Monat auf maximal drei Monate. Phase zwei soll nach Ostern starten.