Maskenpflicht im Supermarkt ab 6. April

Das Tragen von Mund-Nasen-Masken in Supermärkten, Drogerien und Drogeriemärkten wird spätestens mit Beginn der kommenden Woche zur Pflicht. Das geht aus einem Erlass des Gesundheitsministeriums hervor, der heute an die Bundesländer ergangen ist. „Die zusätzlichen Hygieneregeln sind unverzüglich, spätestens jedoch mit 6. April 2020 umzusetzen“, heißt es darin.

Geschäfte, deren Kundenbereich kleiner als 400 Quadratmeter ist, sind davon allerdings ausgenommen, geht aus dem Erlass hervor. Dort gelten weiter nur die bisherigen Hygienevorschriften in Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie, etwa das Einhalten des Einmeterabstands.