Ungarns Justizministerin verteidigt Notstandsgesetz

Die ungarische Justizministerin Judit Varga hat gestern in der ZIB2 das Notstandsgesetz und die De-Facto-Ausschaltung des Parlaments in Budapest verteidigt. Das ungarische Parlament habe mehr Kompetenzen als normalerweise in solchen Situationen und könne die Maßnahmen beenden, so Varga. Es sei „Mode in Europa, Ungarn zu kritisieren“, sagte die ungarische Ministerin.

Das sei der „liberale Mainstream, der die Medien beherrscht“, betonte sie. Alle sollten das zweiseitige Gesetz lesen und nicht den Irreführungen der Medien glauben. Ungarn habe in wichtigen Fragen konservative Ansichten, „wir sind europäisch, aber kritisch“. Eine Unterdrückung der Pressefreiheit in Ungarn stellte Varga in Abrede.

Ungarns Justizministerin zu Notstandsgesetz

Ungarns Justizministerin Judit Varga erörtert, warum Ungarn das einzige Land mit einem Notstandsgesetz ohne zeitliche Beschränkung ist. Die UNO, der Europarat und die OSZE verurteilen diese Vorgehensweise. Im Interview spricht die Ministerin von „unbegründeten Vorwürfen“ und geht auch auf die Pressefreiheit im Land ein.

Online würden regierungskritische Stimmen fast 80 Prozent der Meldungen ausmachen, außerdem falle jede Form von Meinung, auch Kritik an der Regierung, nicht in die Zuständigkeit des Notstandsgesetzes.

Kritik von EU-Parlamentspräsidenten

EU-Parlamentspräsident David Sassoli kritisierte das Pandemie-Notstandsgesetz in Ungarn dagegen scharf. „Niemand darf diese Pandemie dazu benutzen, unsere Freiheiten zu untergraben“, erklärte Sassoli. „Wir wollen mit unseren Demokratien intakt aus dieser Krise hervorgehen“, fügte der Italiener hinzu.

Alle EU-Staaten hätten die Pflicht, die Grundwerte der EU zu wahren und zu schützen. „Für uns müssen die Parlamente offen bleiben und die Presse muss frei bleiben“, erklärte Sassoli.

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte eine direkte Konfrontation mit Budapest vermieden. Ohne explizit Bezug auf Ungarn zu nehmen, mahnte sie Verhältnismäßigkeit bei Notfallmaßnahmen aller EU-Staaten an.