Herkunftsangaben dank EU-Verordnung künftig ehrlicher

Mit dem heutigen 1. April ist eine EU-Verordnung in Kraft getreten, welche die Auslobung der Herkunft von Primärzutaten neu regelt. Es handelt sich um eine Detailregelung für eine täuschungsfreie Herkunftskennzeichnung. Der Bauernbund ortet darin einen „Etappensieg“, teilte die ÖVP-Teilorganisation heute mit.

„Konsumenten haben sich mehr Ehrlichkeit verdient. Das unsägliche Spiel mit den Fähnchen auf Lebensmitteln ist jetzt zu Ende“, so Bauernbund-Präsident Georg Strasser. „Bis zuletzt gab es rot-weiß-rote Fähnchen und Herzen auf Lebensmitteln aus dem Ausland.“ Bis jetzt zählte nicht der Primärrohstoff, sondern der letzte Verarbeitungsschritt bei der Herkunft.

Heute aber ist die EU-Primärzutatenverordnung dazu in Kraft getreten – die Herkunft der Hauptzutat ist für den Herkunftsvermerk heranzuziehen. „Die Umsetzung in den Supermärkten werden wir uns sehr genau anschauen“, so Strasser. So wie bisher dürfe es nun nicht mehr weitergehen.