EuGH: Amazon haftet nicht für Markenverstöße Dritter

Der US-Internethandelsriese Amazon haftet nicht für Markenverstöße von Drittanbietern auf der Plattform Amazon Marketplace. Das gilt selbst dann, wenn Amazon die Ware lagert und verschickt, wie heute der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied. Die Markeninhaber können aber verlangen, dass Amazon solche Ware nicht mehr lagert und verschickt.

Im konkreten Fall geht es um das Coty-Parfum „Davidoff Hot Water“. Ein eigenständiger Händler hatte es auf Marketplace zum Verkauf angeboten, obwohl für die betreffenden Flakons kein Recht zum Verkauf in der EU bestand. Dabei nutzte der Händler ein Service von Amazon, die Ware zu lagern und zu verschicken.

Marke „nicht selbst benutzt“

Coty Germany verlangt von Amazon Schadenersatz. Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) fragte beim EuGH an, ob Amazon haften muss, weil das Unternehmen die Handelsplattform betreibt und hier die Ware auch gelagert und verschickt hat.

Das hat der EuGH nun verneint. Amazon habe „die Marke Davidoff nicht selbst benutzt“. Besitz und Lagerung seien noch kein Verstoß gegen EU-Markenrecht, solange Amazon die Ware nicht selbst zum Verkauf anbietet.