Abholen von Essen bei Wirten wieder erlaubt

Das Abholen vorbestellter Speisen in Gasthäusern ist wieder erlaubt. Das schreibt die Wirtschaftskammer heute in einer Aussendung. Man konnte sich in Gesprächen mit dem Gesundheitsministerium und dem Landwirtschaftsministerium auf eine Regelung einigen, hieß es.

Zu beachten sei, dass die Speisen nicht im Lokal konsumiert werden dürfen – auch der Sicherheitsabstand von mindestens einem Meter muss eingehalten werden.

Die Änderung der Maßnahmenverordnung „bringt eine große Erleichterung für unsere Betriebe, die von den verfügten Maßnahmen besonders hart betroffen sind. Wir hatten dazu in den letzten Wochen sehr viele Anfragen von verunsicherten Wirten. Nun ist sowohl das Liefern wie auch das Abholen von bestellten Speisen klar geregelt und erlaubt“, so Mario Pulker, Obmann des Fachverbandes Gastronomie in der Wirtschafskammer.

NEOS begrüßt Lockerung

NEOS begrüßte die Lockerung bei der Essensabholung. „Ein sinnvoller Schritt, der aber auch in anderen Bereichen möglich und notwendig ist“, so NEOS-Wirtschaftssprecher Sepp Schellhorn. Er fordert eine Ausweitung auf andere Bereiche: „Es erschließt sich mir nämlich nicht, warum ich mein Schnitzel beim Wirten ums Eck abholen darf, mein Buch von der Buchhandlung oder meine Schlapfen vom Schuhgeschäft aber nicht. Da muss derzeit umständlich ein Botendienst zwischengeschaltet werden – was letztlich nur dem großen Onlinehandel hilft und dem heimischen Einzelhandel schadet“, so Schellhorn.