CoV-Paket im Nationalrat: Schlagabtausch auf letzten Metern

Im Parlament soll heute das bereits dritte Gesetzespaket zur Bekämpfung und Linderung der Coronavirus-Krise beschlossen werden. Allerdings war der Nationalrat in reduzierter Form – nur 96 der 183 Abgeordneten waren anwesend – gespaltener als noch bei den beiden letzten Sondersitzungen.

Die Regierungsparteien mussten für die geplanten Gesetzesänderungen teils heftige Kritik der Opposition einstecken. Die ÖVP-Grünen-Koalition verteidigte die Maßnahmen als notwendig, um auch nach der Krise wieder durchstarten zu können. Eine Abstimmung findet spät am Abend statt.

Freistellung für Risikogruppe

Quasi in letzter Minute wurden auch noch Änderungen im Gesamtpaket, das mehrere Gesetze beinhaltet, geltend gemacht. So wurde eine Regelung für die Dienstfreistellung von Personen, die vom Coronavirus besonders bedroht sind, getroffen.

Diese Personen sollen Anspruch auf Freistellung zunächst bis Ende April haben. Freigestellt wird die Person aber nur, wenn ein Homeoffice nicht infrage kommt. Auch die Erbringung der Arbeitsleistung am Arbeitsplatz ist unter geeigneten Schutzmaßnahmen möglich.

Wird ein Arbeitnehmer freigestellt, hat der Dienstgeber Anspruch auf Erstattung des für die Zeit der Freistellung geleisteten Entgelts sowie der Dienstgeberanteile am Sozialversicherungsbeitrag.

Auch am Arbeitsplatz mit Maske?

Mit einer anderen Änderung wird ermöglicht, für die Zurücknahme verhängter Betretungsverbote in Betrieben bestimmte Auflagen anzuordnen. Damit könnte z. B. das Tragen von Masken als Voraussetzung für die Wiederaufnahme einer Produktion oder sonstigen betrieblichen Tätigkeit verfügt werden.

Regierungsvertreter haben bereits durchklingen lassen, dass man auch eine Maskenpflicht an Arbeitsstätten überlegt. Fachleute plädieren seit Tagen für die Ausweitung der – bisher nur für die Supermärkte (bei Vorhandensein) verfügten – Maskenpflicht.

Entschließungsantrag von ÖVP, Grüne und SPÖ

Neben einfachen Gesetzen, die mit einer Mehrheit von ÖVP und Grüne beschlossen werden können – die auch das Gesetzespaket eingebracht hatten –, gibt es auch Materien, die eine Verfassungsmehrheit vorsieht. SPÖ und FPÖ sind somit in einer entscheidenden Rolle, denn über das Gesetzespaket wird als Gesamtheit abgestimmt.

Offenbar sind ÖVP und Grüne der SPÖ entgegengekommen, um sie für eine Zweidrittelmehrheit zu begeistern. Gemeinsam brachten sie einen Entschließungsantrag ein, mit dem Wunsch an die Regierung, das Arbeitsmarktservice (AMS) um bis zu 500 Personen aufzustocken, ein zinsenloses Moratorium bis Jahresende für Steuern, Sozialversicherung und Energielieferungen vorzusehen, und dem Verlangen, dass die Anspruchsdauer vom Arbeitslosengeld nicht durch die Coronavirus-Krise verkürzt wird.

Entschließungsanträge sind allerdings für die Regierung nicht bindend. Deshalb gab es auch viel Kritik von den anderen Oppositionsparteien. FPÖ-Klubobmann Herbert Kickl höhnte, dass die Umsetzungswahrscheinlichkeit der Entschließung „null Komma null“ sei. NEOS-Klubvize Nikolaus Scherak zeigte sich wegen des Deals fassungslos und nannte ihn „grauenvoll“. NEOS und FPÖ dürften gegen das Paket stimmen.