Maskenpflicht: Strafen bei Regelverstoß laut Bericht fraglich

Ab Montag ist das Tragen von Schutzmasken in Supermärkten und Drogerien verpflichtend. Das kündigte die ÖVP-Grünen-Regierung diese Woche an und erarbeitete einen Erlass, der sich auf Hygieneregeln rund ums Lebensmittelrecht stützt.

Experten sind laut „Presse“ irritiert über diese Herangehensweise. Laut Jurist Andreas Natterer könnten kaum Sanktionen verhängt werden, wenn gegen die Regeln verstoßen werde. „Lebensmittelrechtlich sehe ich dafür nur eine dünne Grundlage“, sagte der Experte für Lebensmittelrecht.

Auch dass die Schutzmaskenpflicht per Erlass bestimmt wurde – und nicht wie erwartet durch eine Verordnung –, verwundere Juristen, heißt es in dem Bericht. Laut Rechtsprofessor Karl Stöger sei der Erlass eine „nicht gehörig kundgemachte Verordnung“.

Falls sich jemand über Sanktionen beschwert, könnte laut Stöger der Verfassungsgerichtshof einschreiten. Das Gesundheitsministerium, das für den Erlass zuständig ist, teilte der „Presse" aber ohnehin bereits mit: „Dieser Erlass ist keine rechtliche Grundlage für Strafen.“

Rechtsgrundlage für Verordnung geschaffen

Allerdings wurde gestern in der Nationalratssitzung von ÖVP und Grünen in letzter Minute ein Abänderungsantrag zum Covid-19-Maßnahmengesetz eingebracht, das dem Gesundheitsminister ermöglicht, Betretungsverbote an bestimmten Orten und Betriebsstätten zu verordnen.

Nun kann der zuständige Minister auch regeln, „unter welchen bestimmten Voraussetzungen oder Auflagen Betriebsstätten oder Arbeitsorte betreten werden dürfen“ – etwa eine Maskenpflicht.