Schutzmaskenpflicht per Verordnung möglich

Ab Montag gilt das Tragen von Schutzmasken in Supermärkten und Drogerien als verpflichtend. Das kündigte die ÖVP-Grünen-Regierung diese Woche an und erarbeitete einen Erlass, der sich auf Hygieneregeln rund ums Lebensmittelrecht stützt. Doch gestern wurde im Nationalrat auch die rechtliche Grundlage für eine Verordnung für eine Schutzmaskenpflicht an „Arbeitsplatz oder Betriebsstätten“ und an „bestimmten Orten“ geschaffen.

In letzter Minute brachten ÖVP und Grüne einen Abänderungsantrag zum Covid-19-Maßnahmengesetz ein. Das Gesetz hatte dem Gesundheitsminister bisher nur ermöglicht, Betretungsverbote an bestimmten Orten und Betriebsstätten zu verordnen. Mit der Änderung kann er jetzt aber auch regeln, „unter welchen bestimmten Voraussetzungen oder Auflagen Betriebsstätten oder Arbeitsorte betreten werden dürfen“.

Das könnte bedeuteten, dass der Minister eine Maskenpflicht verordnet, was in Fachkreisen erwartet wurde. Denn ein Erlass, den es bisher zu den Schutzmaskenregeln im Supermarkt gibt, ist bloß eine interne Anordnung an den Verwaltungsapparat. Man könne damit keine Außenstehenden, also weder Supermärkte noch Kunden, verpflichten, schrieb etwa die „Presse“.