Rechtzeitig vor Ostern hat das Sozialministerium seine Vorgaben zu häuslichen Zusammenkünften in Zeiten der Coronavirus-Pandemie konkretisiert. Laut einem heute veröffentlichten Erlass werden Treffen in einem geschlossenen Raum, an denen mehr als fünf Personen teilnehmen, die nicht im selben Haushalt leben, untersagt. An Begräbnissen dürfen höchstens zehn Personen teilnehmen, an Hochzeiten fünf.
Der Erlass des Gesundheitsministeriums erging an die Landeshauptleute. Diese sollen die Bezirksverwaltungsbehörden anweisen, die privaten Zusammenkünfte bis auf Weiteres zu untersagen. Die Anweisung ist vor allem in Zusammenhang mit Ostern zu sehen. Die Bundesregierung empfahl zuletzt, auf Osterfeiern im großen familiären Rahmen aufgrund der Bedrohung durch das Coronavirus in diesem Jahr zu verzichten.
Ausdrücklich erwähnt wird auch, dass Begräbnisse nur im „engsten Familienkreis“ stattfinden dürfen. Befristet ist der Erlass mit 13. April, also Ostermontag.
Verfassungsjurist: „Das geht zu weit“
„Das geht zu weit“, meinte Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk zum Erlass, das Epidemiegesetz ermächtige nämlich gar nicht dazu, Verbote in privaten Räumen auszusprechen, es gehe eben um Veranstaltungen. Der Verfassungsjurist sieht daher im Erlass eine „Beeinträchtigung der Privatsphäre“, wie diese nur etwa bei Hausdurchsuchungen geschehen darf. Infrage stellt Funk auch das bisherige Vorgehen der Polizei, etwa beim Auflösen von „Corona-Partys“.
FPÖ sieht „Erlass im Geiste der Blockwart-Mentalität“
Das Verbot stellt für die FPÖ „ein Misstrauensvotum gegen die Bevölkerung“ und einen „Aufruf zur Vernaderung“ dar. Klubchef Herbert Kickl sprach gegenüber der APA von einem „Erlass im Geiste der Blockwart-Mentalität“. Missbrauch sei damit Tür und Tor geöffnet. Ein Anruf bei der Polizei genüge, „und schon ist auch das Grundrecht auf Achtung des Privat- und Familienlebens ausgehebelt“.
„Mir reicht es. Ich will in keinem Land leben, in dem mir der Gesundheitsminister per Erlass vorschreibt, wie viele Personen in meiner Wohnung sein dürfen und die Polizei an meiner Tür klingeln darf und das dann kontrolliert!“, schrieb NEOS-Klubvize Nikolaus Scherak indessen auf Twitter.
Ministerium reagiert
Nach der Kritik von unterschiedlicher Seite reagierte das Ministerium Samstagnachmittag mit einer weiteren Aussendung unter dem Titel: „Appell an Bevölkerung: heuer keine privaten Osterfeste“. Der aktuelle Erlass „klärt vorrangig“ das Vorgehen der Polizei „gegen ‚Corona-Partys‘“, hieß es darin. Der Erlass sei neu gefasst worden, da die letzte „Version vom 10. März 2020 mittlerweile den Gegebenheiten nicht mehr gerecht geworden war“.
Es sei etwa die Beschränkung auf 500 Personen bei Veranstaltungen im Freien obsolet geworden, nachdem solche „ohnehin nicht mehr möglich“ seien. Dasselbe gilt für eine frühere 100er-Grenze in geschlossenen Räumen. Das Ministerium: „Aus Gesundheitssicht war es gerade vor den anstehenden Osterfeierlichkeiten notwendig geworden, hier eine Eingrenzung vorzunehmen.“
Anschober: Erfolge „nicht zerstören“
„Die Richtung stimmt, aber wir dürfen jetzt nicht nachlassen. Gerade in den Osterfeiertagen sind wir gewöhnt, private Feste zu feiern. Heuer widerspricht dies leider unseren Zielen, wir müssen gerade in diesen kommenden Tagen sehr konsequent bleiben", appellierte Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) an die Bevölkerung. Man wolle eine positive Entwicklung, die sich in den letzten Tagen abgezeichnet habe, etwa in Form einer abflachenden Infektionskurve, „nicht zerstören. Das wäre verantwortungslos."