Familie am Esstisch
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Regeln für Feiern

„Oster-Erlass“ schlägt Wellen

Ostern im großen Kreis fallen in diesem Jahr aus. Rechtzeitig vor den Feiertagen hat die Bundesregierung bei den geltenden Maßnahmen und dem Punkt „Zusammenkünfte“ noch einmal nachgeschärft: Treffen sind in einem geschlossenen Raum nur erlaubt, wenn daran „nicht mehr als fünf Personen teilnehmen, die nicht im selben Haushalt leben“. Mit dem Erlass sorgte das Gesundheitsministerium nicht nur für Verwirrung. Aus der Opposition kam – „Schulterschluss“ hin oder her – auch scharfe Kritik.

Das Schreiben ist an die Landeshauptleute adressiert mit dem Ersuchen, dieses „den mit der Vollziehung des Epidemiegesetzes 1950 befassten Bezirksverwaltungsbehörden zur Kenntnis zu bringen“. Der Erlass gilt vorläufig bis inklusive 13. April, also Ostermontag. Die Behörden sind angewiesen, sämtliche Zusammenkünfte in einem geschlossenen Raum, an denen mehr als fünf Personen teilnehmen, die nicht im selben Haushalt leben, ab Erhalt dieses Erlasses bis auf Weiteres zu untersagen“, heißt es in dem Papier aus dem Gesundheitsministerium.

Was damit genau gemeint ist, präzisierte das Gesundheitsministerium am Samstagnachmittag noch einmal: Die Formulierung bedeute nicht, dass zu Hause maximal fünf Personen zusammenkommen könnten. Vielmehr dürfe ein Haushalt Besuch von maximal weiteren fünf Personen empfangen, die nicht an dieser Adresse gemeldet sind. „Das heißt, leben im gemeinsamen Haushalt zum Beispiel schon vier Personen, dürfen trotzdem fünf Personen dazukommen“, so die Pressestelle des Ministeriums.

„Vorrangig“ gegen „Corona-Partys“

Allerdings regelt bereits jetzt eine entsprechende Verordnung, dass öffentliche Orte nur in Ausnahmenfällen betreten werden dürfen. Der Besuch bei Verwandten oder Bekannten zählt da nicht dazu. Warum also nun der Erlass? Nach Kritik von unterschiedlicher Seite reagierte das Ministerium Samstagnachmittag mit einer Aussendung unter dem Titel: „Appell an Bevölkerung: heuer keine privaten Osterfeste“. Der aktuelle Erlass „klärt vorrangig“ das Vorgehen der Polizei „gegen ‚Corona-Partys‘“, hieß es darin. Der Erlass sei neu gefasst worden, da die letzte „Version vom 10. März 2020 mittlerweile den Gegebenheiten nicht mehr gerecht geworden war“.

Es sei etwa die Beschränkung auf 500 Personen bei Veranstaltungen im Freien obsolet geworden, nachdem solche „ohnehin nicht mehr möglich“ seien. Dasselbe gilt für eine frühere 100er-Grenze in geschlossenen Räumen. Das Ministerium: „Aus Gesundheitssicht war es gerade vor den anstehenden Osterfeierlichkeiten notwendig geworden, hier eine Eingrenzung vorzunehmen.“

„Verwirrung gestiftet“

Auch Clemes Auer, Sonderbeauftragter im Gesundheitsministerium, sagte Samstagabend in der ZIB2, der Erlass des Ministeriums richte sich vor allem gegen „Corona-Partys“. Man wolle solche „selbst mit Ostereiern nicht“, so das Mitglied im Krisenstab des Ministeriums. Auer gestand aber ein: „Ich glaube, wir haben da Verwirrung angestiftet.“ Und „die Geschichte wird am Montag geklärt, weil das so verwirrend ist“.

Clemens Auer zum „Oster-Erlass“

Clemens Auer, Mitglied des Krisenstabs im Gesundheitsministerium, versucht in der ZIB2 die Beweggründe für den Erlass zu erklären.

Auch der Gesundheitsminister selbst kündigte Samstagabend für Montag eine Klarstellung an. Dann werde der Gesamterlass präsentiert, „der klarstellt, welche Verkehrsbeschränkungen bestehen“, schrieb Rudolf Anschober (Grüne) auf dem Kurznachrichtendienst Twitter. „Sorry für Verwirrung – Kritik verstanden“, so der Minister.

Klargestellt soll auch werden, welche Teilnahmebschränkungen für Hochzeiten und Begräbnisse gelten, so Anschober in dem Tweet. In dem Erlass ist – soweit am Samstag bekannt – festgeschrieben, dass Begräbnisse „nur im engsten Familienkreis stattfinden“ dürfen, und das „mit einer Teilnahmezahl von insgesamt höchstens zehn Personen“. Hochzeiten seien mit maximal fünf Personen „limitiert“.

Positive Entwicklung „nicht zerstören“

„Die Richtung stimmt, aber wir dürfen jetzt nicht nachlassen. Gerade in den Osterfeiertagen sind wir gewöhnt, private Feste zu feiern. Heuer widerspricht dies leider unseren Zielen, wir müssen gerade in diesen kommenden Tagen sehr konsequent bleiben", hatte Anschober noch Samstagnachmittagg per Aussendung an die Bevölkerung appelliert. Man wolle eine positive Entwicklung, die sich in den letzten Tagen abgezeichnet habe, etwa in Form einer abflachenden Infektionskurve, „nicht zerstören. Das wäre verantwortungslos.“

„Schnüffeln“ und „Aufruf zur Vernaderung“

Als verantwortungslos beurteilte am Samstag freilich die Opposition das Vorgehen des Ministeriums. Die Österreicherinnen und Österreicher gingen „in hohem Ausmaß verantwortungsvoll mit der Situation um und tragen die Maßnahmen mit“, so SPÖ-Bundesgeschäftsführer Christian Deutsch in einer Stellungnahme. „Völlig inakzeptabel“ sei, „dass nun als ‚Dank‘ (…) per Erlass der Polizei Zutritt zum Schnüffeln in Privathaushalten gewährt“ werde. Das zerstöre „das Grundvertrauen der Menschen in die Maßnahmen zur Eindämmung der Virusausbreitung. Es ist ein Eingriff in die Freiheitsrechte, der völlig überschießend ist und rechtlich mehr als fragwürdig“, so Deutsch.

Für die FPÖ erklärte Klubchef Herbert Kickl am Samstag per Aussendung, das Verbot stelle „ein Misstrauensvotum gegen die Bevölkerung“ dar und gleiche einem „Aufruf zur Vernaderung". Missbrauch seien damit Tür und Tor geöffnet. „Wenn irgendjemand behauptet, er habe fünf Personen in ein Haus oder eine Wohnung gehen sehen, steht gleich die Polizei vor der Tür“, fürchtet der freiheitliche Klubobmann, „man könnte das auch als Erlass im Geiste der Blockwart-Mentalität bezeichnen.“ Ein Anruf bei der Polizei genüge, „und schon ist auch das Grundrecht auf Achtung des Privat- und Familienlebens ausgehebelt“.

„Chinesiche Allmachtsfantasien“

Auch NEOS kritisierte den Erlass scharf. Der sei ähnlich wie Handytracking „verrückt und von autoritärem Gedankengut getrieben“, schrieb der stellvertretende Klubobmann Nikolaus Scherak in einer Aussendung. „Für so etwas gibt es keine Rechtsgrundlage, das ist schlicht verfassungswidrig und hebelt die Grundprinzipien unserer Rechtsstaatlichkeit aus.“ So regierten nur Autokraten, das seien „chinesische Allmachtsfantasien."

Scharf fiel auch die Kritik des Kärntner Landeshauptmanns Peter Kaiser (SPÖ) aus. Kaiser sagte, man habe den Bund am Freitag auf erhebliche Mängel hingewiesen. Trotzdem habe die Regierung die Weisung erteilt, den Erlass umzusetzen – mehr dazu in kaernten.ORF.at.

Verfassungsjurist: Geht zu weit

Der bekannte Verfassungsjurist Bernd-Christian Funk erklärte: „Das geht zu weit.“ Es gebe keine gesetzliche Grundlage dafür – auch nicht das Epidemiegesetz, das sich lediglich auf öffentliche Veranstaltungen bezieht.

Wörtlich besagt das Epidemiegesetz: „Die Bezirksverwaltungsbehörde hat Veranstaltungen, die ein Zusammenströmen größerer Menschenmengen mit sich bringen, zu untersagen, sofern und solange dies im Hinblick auf Art und Umfang des Auftretens einer meldepflichtigen Erkrankung zum Schutz vor deren Weiterverbreitung unbedingt erforderlich ist.“ Das Gesetz ermächtige allerdings niemanden dazu, Verbote in privaten Räumen auszusprechen, es gehe um Veranstaltungen. Der Verfassungsjurist sieht daher im Erlass eine „Beeinträchtigung der Privatsphäre“, wie diese nur etwa bei Hausdurchsuchungen geschehen darf.