Am Wochenende hatte ein „Oster-Erlass“ ja für erheblichen Aufruhr gesorgt, der private Feiern mit über fünf Gästen verboten hätte und laut Juristen rechtswidrig war. Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) sagte am Montag bei einer Pressekonferenz, dass dieser zurückgezogen wurde. Er sei „nicht mehr notwendig“.
Stattdessen beruft sich die Regierung weiter auf die Verkehrsbeschränkungen, die eben nur vier Gründe vorsehen, das Haus zu verlassen: Arbeiten, Besorgungen der notwendigsten Dinge, Betreuung von unterstützungsbedürftigen Personen und Spazierengehen. Osterfeiern bei der Verwandtschaft gehörten nicht dazu, so Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP). Es gebe damit „eigentlich eine sehr eindeutige rechtliche Regelung.“
„Familienmitglieder nicht gefährden“
Eine Rechtsgrundlage explizit für das Verbot von Treffen in privaten Wohnungen gibt es nicht. „Es gibt in einem Staat Bereiche, die man regeln kann, und Bereiche, die man nicht regeln kann.“ Man müsse vertrauen. Gleichsam werde die Polizei „nicht in Wohnungen nachschnüffeln“, so Kurz. Er vertraue darauf, dass jeder und jede ein Interesse daran habe, Familienmitglieder nicht zu gefährden. Man müsse „durchhalten, auch wenn’s schwerfällt. Alles andere bedeutet, dass sich die Krankheit wieder schneller ausbreitet“, so Kurz.

Handel bittet um zeitige Ostereinkäufe
Beim Kauf von Osterfleisch, Pinzen, Eiern und Schokolade gilt heuer – wie auch bei regulären Einkäufen – Maskenpflicht, zumindest im Supermarkt. Seit Montag muss dort eine Mund- und Nasenbedeckung getragen werden. Dabei muss es sich nicht unbedingt um medizinische Masken handeln, auch selbst genähte Masken sowie Tücher und Schals sind erlaubt. Die Handelsketten bitten zudem darum, die Ostereinkäufe für das lange Wochenende bereits zu Beginn der Woche zu erledigen, um zu großen Zulauf und Blockabfertigung zu vermeiden.
Bräuche fallen aus, Messen werden übertragen
Auch auf viele Bräuche und religiöse Feiern an Ort und Stelle werden heuer die meisten verzichten müssen. Diesem zufolge soll zu Hause oder über die Medien gefeiert werden. Die Priester haben auch die Möglichkeit, in kleiner Besetzung und unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu feiern: Jeder (gesunde) Priester, der einer Gemeinde vorsteht und einen geeigneten Kirchenraum zur Verfügung hat, kann vier Gläubige bitten, die ebenfalls gesund sind und nicht einer Risikogruppe angehören, mit ihm die Osterwoche zu begehen. Verfolgt werden können Messen via Livestream und TV.
TV-Hinweis
ORF III überträgt live aus dem Stephansdom die von Erzbischof Kardinal Christoph Schönborn abgehaltenen Messen am Gründonnerstag ab 18.15 Uhr, am Karfreitag ab 19.15 Uhr sowie den Gottesdienst der Osternacht am Karsamstag ab 20.15 Uhr.
Dabei soll freilich genügend Abstand gewahrt werden. Die Zugänge zur Kirche sollen verschlossen bleiben. Die Kommunion wird nur in Brotgestalt ausgeteilt, in Form einer größeren Hostie. Am Palmsonntag soll die kleine Gruppe eine Palmprozession abhalten – aber nur innerhalb des Kirchenraums. Auf die traditionelle Fußwaschung wird verzichtet, die Chrisammesse wird verschoben.
Osterkerze statt Osterfeuer
Das traditionelle Osterfeuer ist an vielen Orten aufgrund der Feinstaubbelastung bereits seit Jahren untersagt. Aufgrund der Krise wird es heuer aber wohl noch weniger Feuer und mehr Osterkerzen geben. Zahlreiche Bundesländer, u. a. Salzburg, Tirol und die Steiermark, haben sie komplett untersagt. Auch andere Bräuche, bei denen es Versammlungen gibt – etwa die Fleischweihe und das Ratschen –, fallen heuer aus. Letzteres soll aber immerhin ins Netz und ins Radio übertragen werden – mehr dazu in noe.ORF.at.

Keine Osterspaziergänge in Bundesgärten
Osterspaziergänge mit Mitgliedern aus dem eigenen Haushalt sind nach wie vor erlaubt. Die Bundesgärten (z. B. der Augarten und Schönbrunn) haben aber bis zum Ostermontag noch nicht geöffnet. Sie öffnen erst am 14. April wieder ihre Pforten. Dabei soll es strenge Einlass- und Abstandskontrollen geben – mehr dazu in wien.ORF.at.