Volksanwalt: Fallweise übertriebene Härte bei Strafen

Die Volksanwaltschaft hat eine in Zeiten der Coronavirus-Krise fallweise „übertriebene“ Härte bei den von der Polizei durchgesetzten Maßnahmen zur Bekämpfung des Virus geortet. Wie der für die Belange des Innenministeriums zustände Volksanwalt Walter Rosenkranz (FPÖ) heute in einer Aussendung anmerkte, würden Verbote österreichweit auch unterschiedlich geregelt.

„Einerseits wird seitens der Bundesregierung von der Bevölkerung notwendigerweise viel abverlangt, um die Krise“ der Coronavirus-Pandemie „einzudämmen. Andererseits liegen der Volksanwaltschaft zahlreiche Berichte über tatsächliche oder vermeintliche Härtefälle bei der Bestrafung vor“, so Rosenkranz.

Natürlich gehe es nicht darum, die Arbeit der Polizei zu verunglimpfen. Von den Beamten werde „großartige und aufgrund der Situation aufreibende, ja sogar aufgrund der Ansteckungsgefahr gefährliche Arbeit geleistet“.

Unterschiedliche Handhabe je nach Bundesland?

Dennoch würden der Volksanwaltschaft Berichte vorliegen, wonach in etlichen Fällen eine „unter Umständen“ übertriebene Härte und je nach Bundesland unterschiedliche Handhabe an den Tag gelegt wurden.

Als Beispiele wurden genannt, dass in Salzburg Spielplätze geschlossen seien und deren Besuch mit Geldstrafen bis 1.000 Euro bestraft wird. Im Risikoland Tirol seien die Spielplätze hingegen geöffnet. Im steirischen Judenburg habe eine Mutter für ein Kind in einem Drogeriemarkt ein Schulheft gekauft. Weil nicht „lebensnotwendig“, drohe ihr eine Strafe. Die Tiroler Polizei habe bekanntgegeben, keine Einkaufstaschen zu kontrollieren.

„Das sind nur kleine Einzelbeispiele – von den etlichen alltäglichen Strafen beim Radfahren, Auf-der-Parkbank-Sitzen, Mit-einem-Freund-auf-der-Straße-Reden ganz zu schweigen. Und es geht immer um ein paar hundert Euro“, merkte Rosenkranz an. Den von Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) angesprochenen einheitlichen Standard bei Kontrollen will sich die Volksanwaltschaft nun genau ansehen.