Deutsche, EU-Bürgerinnen bzw. -Bürger und langjährig in Deutschland wohnhafte Personen, die nach mehrtägigem Auslandsaufenthalt in die Bundesrepublik zurückkehren, sollen künftig zwei Wochen in Quarantäne.
Das empfahl das Coronavirus-Krisenkabinett nach Informationen der dpa heute den deutschen Bundesländern. In Österreich ist eine 14-tägige Quarantäne bei aus dem Ausland zurückkehrenden Menschen bereits Pflicht.
Reisende dürfen wegen der Coronavirus-Pandemie nur noch aus einem „triftigen Reisegrund“ nach Deutschland kommen. Grundsätzlich seien Einreisen aus Drittstaaten nur noch in ausgewählten Fällen zulässig, die Reisenden werden an den deutschen Schengen-Grenzen kontrolliert. Ausnahmen gab es schon bisher für systemrelevantes Personal.
Seit dem 16. März finden an den Grenzen zu Österreich, der Schweiz, Frankreich, Luxemburg und Dänemark in Abstimmung mit den Nachbarstaaten vorübergehend Grenzkontrollen statt. In Grenzregionen, in denen es keine solchen Grenzkontrollen gebe, nutze die Bundespolizei die bestehenden Fahndungs- und Kontrollinstrumente, hieß es.