ÖH-Appell für Erlass der Studiengebühren

Die Österreichische HochschülerInnenschaft (ÖH) appelliert an ÖVP-Bildungsminister Heinz Faßmann, aufgrund der Coronavirus-Pandemie für das Sommersemester die Studiengebühren zu erlassen bzw. rückzuerstatten. Der Nationalrat hat den Minister am Freitag dazu ermächtigt, diesen Schritt per Verordnung zu machen. Die Universitätenkonferenz (uniko) sieht die ÖH-Forderung „derzeit nicht gerechtfertigt“.

Die derzeitige Krise treffe Studierende in besonderem Ausmaß, heißt es in einem offenen Brief der ÖH an Faßmann. „Viele von ihnen sehen sich derzeit gezwungen, aufgrund der fehlenden Möglichkeit auf Kurzarbeit für geringfügige Arbeitsverhältnisse sowohl einen Verlust der Erwerbstätigkeit als auch eine Beschränkung des Studienfortschritts hinzunehmen.“ Studierende aus Drittstaaten müssten ohne Einkommen sogar für die doppelten Studiengebühren aufkommen.

Derzeit entscheiden Hochschulen autonom

Nach derzeitiger Gesetzeslage können Hochschulen autonom entscheiden, die Studiengebühren für einzelne Gruppen zu erlassen. „Die momentane Situation erfordert aber jedenfalls eine zentrale Entscheidung durch Gesetze und Verordnungen und eine Finanzierung durch den Staat“, so die ÖH.

Uniko-Präsidentin Sabine Seidler plädiert dagegen dafür, mit einer Entscheidung über den generellen Erlass von Studiengebühren bis Ende Juni zuzuwarten. Mit der geplanten Einführung eines „neutralen Semesters“ für die Beihilfen, der erwarteten Verlängerung der Nachfrist für das Wintersemester 2019/20 bis zum 30. Juni und der Option, auch im Sommer Lehrveranstaltungen zu absolvieren, könnten Studierende auch im „Notbetrieb“ das Studium unter erschwerten Bedingungen fortsetzen, so Seidler in einer Aussendung.

Kurzfristige soziale Bedürftigkeit sollte über eine weitere Aufstockung des Härtefallfonds der ÖH abgefangen werden.