Die Generalprokuratur empfiehlt, die Nichtigkeitsbeschwerde von Peter Seisenbacher gegen eine fünfjährige Haftstrafe zurückzuweisen. Ein Termin für die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs steht noch aus.
Mehr dazu in wien.ORF.at
Die Generalprokuratur empfiehlt, die Nichtigkeitsbeschwerde von Peter Seisenbacher gegen eine fünfjährige Haftstrafe zurückzuweisen. Ein Termin für die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs steht noch aus.
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