Nachdem die nationalkonservative Regierung in Warschau im Streit über die polnische Justizreform vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) heute eine Niederlage erlitten hat, will der polnische Regierungschef Mateusz Morawiecki den Ball nun an das eigene Verfassungsgericht mit Sitz in Warschau weiterspielen.
„Wir werden auf alle Fälle eine Anfrage in dieser Sache an den Verfassungsgerichtshof richten, welche die höchste Berufungsinstanz ist“, sagte Morawiecki der Agentur PAP zufolge. Es gehe um die Frage, „inwieweit eine Institution wie der EuGH einstweilige Verfügungen wie diejenige, die wir heute erhalten haben, erlassen darf“, sagte der PiS-Politiker.
Missachtung aus politischem Kalkül
Auf welcher juristischen Basis Morawiecki denkt, die Befugnis des EuGH, eine einstweilige Verfügung zu verhängen, anzweifeln zu können, erklärte er freilich nicht. Es dürfte sich um ein Spiel auf Zeit handeln – und um einen parteipolitischen Schritt, da in Polen demnächst die erste Runde der Präsidentschaftswahl ansteht, so sie angesichts der Pandemie tatsächlich über die Bühne geht.
Einstweilige Verfügung des EuGH
Die 2018 gegründete Disziplinarkammer muss ihre Arbeit nach der EuGH-Entscheidung zunächst aussetzen, weil sie möglicherweise nicht unabhängig ist. Mit ihrer Entscheidung gaben die Luxemburger Richter einem Antrag der EU-Kommission auf einstweilige Verfügung statt. Ein endgültiges Urteil wird der EuGH zu einem späteren Zeitpunkt treffen (Rechtssache C-791/19 R).