Digitale Hauptversammlungen nun offiziell möglich

Dank einer entsprechenden Verordnung des Bundesministeriums für Justiz zur Regelung von Gesellschafterversammlungen und Organsitzungen sind nunmehr digitale Hauptversammlungen möglich. Einige Unternehmen haben solche schon angekündigt. Es ist davon auszugehen, dass auch weitere davon Gebrauch machen werden.

„Mit den nunmehrigen Präzisierungen im vergangenen Freitag beschlossenen Covid-19-Gesetz und der gestern erlassenen Verordnung ist es gelungen, den heimischen Unternehmen ein Mehr an Flexibilität in dieser schwierigen Zeit zu ermöglichen“, so der Generalsekretär der Industriellenvereinigung (IV), Christoph Neumayer, heute in einer Aussendung.

Konkret gehe es darum, dass aufgrund des coronavirusbedingten Versammlungsverbotes Treffen etwa im Rahmen von Hauptversammlungen, aber auch Aufsichtsratssitzungen und dergleichen, nicht möglich sind. „Viele Unternehmen hat das vor beträchtliche juristische Probleme gestellt, da die entsprechenden Zusammenkünfte innerhalb bestimmter Fristen und in bestimmter Form zwingend sind“, sagt Neumayer. Also sei es erfreulich, dass die Politik hier nun eine Lösung ermöglicht habe, die den Erfordernissen der unternehmerischen Praxis Rechnung trage.